Hauptversammlung 2021
Stimmrechtsausübung
Zur Ausübung Ihres Stimmrechts bei der virtuellen Hauptversammlung haben Sie folgende Möglichkeiten:
die Briefwahl,
die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Bayer AG, denen Sie Weisungen zur Ausübung Ihres Stimmrechts erteilen,
die Bevollmächtigung eines Vertreters Ihrer Wahl, der das Stimmrecht per Briefwahl oder durch Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter ausüben kann.
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich rechtzeitig angemeldet haben.
Die Anmeldefrist zur diesjährigen Hauptversammlung endet am Dienstag, 20. April 2021, 24:00 Uhr.
Die Anmeldung kann unter der nachstehend genannten postalischen Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse
Bayer Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefaxnummer: +49 89 30903 74675
E-Mail-Adresse: anmeldestelle@computershare.de
oder unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung (nachfolgend Aktionärsportal) gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren zugegangen sein.
Zur Anmeldung können Sie das Anmeldeformular verwenden, das jedem im Aktienregister eingetragenen Aktionär ab Anfang April zugestellt wird.