auch nach der Berufung das ursprüngliche Urteil bestehen bleibt. Positiv ist einzig und allein die Tatsache, dass die Beträge des Schadenersatzes deutlich reduziert wurden (von ursprünglich 289 Dollar auf 78 Mio Dollar und nun weiter auf 20 Mio Dollar). Das ist gut, um die Höhe nachfolgender Schadenersatzklagen besser einordnen zu können. An Bayers Stelle würde ich aber auch weiter klagen, wenn man keinen vernünftigen Vergleich hinbekommen kann. Die Kläger sind nun ein wenig unter Zugzwang, da man sieht, das die Schadenersatzsummen immer weiter reduziert werden. Wenn sich doch noch ein Gericht der wissenschaftlichen Argumentation anschließen sollte und tatsächlich Bayer recht geben sollte, dann wird es noch enger für die Kläger. Andererseits, kann auch für Bayer alles schlechter laufen. Ein für beide Seiten tragbarer Vergleich ist also im Sinne beider Parteien.
Was den Vergleich angeht - der ist derzeit als Ganzes auf Eis. Es ist nicht so, dass ein Teil bereits rechtskräftig ist und Bayer zahlt und der Rest nicht. Ein Gericht muss ihn erst als Ganzes genehmigen und das ist ja nicht geschehen. Bayer will diesen Vergleich aber, um erstmal die Klagen über Laienjurys vom Tisch zu haben und damit das Thema abzuschließen.
www.tagesschau.de/wirtschaft/...-glyphosat-vergleich-105.html
Ich verstehe wirklich nicht, wie es sein kann, dass die Sachen von den Behörden nach wie vor zugelassen sind, und dann vor Gericht zu einem Schuldspruch führen.