"Nun hat es Fälle von verweigerten Entlastungen nicht zum ersten Mal gegeben. Vor kurzem machte schon der ehemalige RTL-Chef Bert Habets diese Erfahrung, und vor rund einem Jahr kam der frühere Vorstandsvorsitzende der Deutschen Börse Carsten Kengeter...Doch in diesen Fällen handelte es sich jeweils um Führungskräfte, die zum Zeitpunkt der Abstimmung schon aus dem Amt geschieden waren.
Bayer-Chef Werner Baumann darf für sich den unrühmlichen Titel in Anspruch nehmen, als erster amtierender Dax-Vorstand am Votum seiner Eigentümer gescheitert zu sein. Auch Sergio Ermotti bekam die schallende Ohrfeige inmitten seiner Amtszeit an der Spitze der UBS verpasst...
Laut deutschem Aktiengesetz billigt die Hauptversammlung mit der Entlastung die Verwaltung der Gesellschaft durch die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats. Auch das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder wird von ihr beschlossen. Zwar zieht der umgekehrte Fall nun keine unmittelbar zwingenden juristischen Konsequenzen nach sich, worauf die Beteiligten von Bayer und UBS auch umgehend hinwiesen. Doch der Vertrauensentzug für die handelnden Personen ist gewaltig....zumal der Aufsichtsrat im Falle der Nichtentlastung berechtigt ist, den Vorstand umgehend abzusetzen....
Personelle Konsequenzen sind in den beiden aktuellen Fällen jedoch unterblieben...Dennoch gelobte der Aufsichtsrat angesichts des enormen öffentlichen Aufsehens Besserung. Man werde die Sorgen der Aktionäre ernst nehmen und um deren Vertrauen kämpfen, ist aus dem Umfeld zu entnehmen. Ein Weiter so könne es nicht geben. Weit weniger geläutert scheint dem Vernehmen nach der UBS-Verwaltungsrat um den ehemaligen Bundesbankpräsidenten Axel Weber zu sein. Doch auch in der Schweiz wächst der Druck auf die Aufseher vor dem Hintergrund eines Jahressalärs von 14 Millionen Franken für Vorstandschef Ermotti. Wofür?, fragen sich die Aktionäre...
Angesichts seit Jahren schwelender Debatten um exzessive Managerboni stellt sich zudem die Frage, warum die Aktionäre ihrem Ärger über mangelnde Performance nicht schon häufiger durch Stimmverweigerung bei der Entlastung Luft gemacht haben. Künftig könnten Abstimmungsergebnisse wie bei Bayer oder der UBS häufiger der Fall sein. Der Grund dafür sind die sogenannten Stimmrechtsberater, jene Unternehmen, welche Aktionäre auf Hauptversammlungen vertreten und Abstimmungsempfehlungen geben."
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Wäre es nicht angemessen, das Gehalt sowohl für Vorstand als auch Aufsichtsrat nicht zu erhöhen? Ich hätte gern den Wechsel im Vorstand, denn ich denke ein unbelasteter Vorstand könnte freier entscheiden, zudem möchte ich keinen Vorstandschef, der solche Luftblasen aufbaut, wie Baumann, sondern einen Vorstand, der mit beiden Beinen auf dem Boden steht. Auch fände ich es angemessen, die Aktionäre mehr bei den großen Entscheidungen im Unternehmen zu beteiligen, d. h. sich die Zustimmung bei Verkäufen von Unternehmenssparten einzuholen.
Christian Conrad "Das Argument, in der Krise bräuchte man das Management, gilt wohl kaum für ein schlechtes Management. Das macht die Krise nur noch schlimmer. Dieses Totschlagargument kann man nicht mehr hören, damit hätte kein Versagen irgendwelche Konsequenzen."
Eine Sache darf nicht ausgeklammert werden. Das deutsche Aktionärsgesetz muss reformiert werden. Warum darf in der HV nicht der Vorstand direkt abgewählt werden. 2/3 um einen Aufsichtsrat abzuwählen sind m. E. zu hoch, 50% müssen reichen. Und jeder müsste sich neu zur Wahl stellen, so er/sie denn will.
Auch finde ich in Zeiten des Internets sehr archaiisch, wenn man bei der HV selbst nicht mehr zu weiteren Fragen teilnehmen kann während die HV live übertragen wird. Dies würde es Kleinaktionären, für die sich oft eine lange Anfahrt kaum lohnt, erleichtern sich einzubringen.