Weniger Haftung, niedrigere Gebühren und deutlich mehr Schutz bei Online-Käufen — was die Verbraucher freut, verärgert die Kreditbranche.
Von Alexander Hagelüken
(SZ vom 07.11.2003) — Der Diebstahl von EC- oder Kreditkarten kann für den Verbraucher teuer werden. Wer seine Bank nicht schnell informiert, muss ein Drittel des Schadens selbst tragen, der sich schnell auf mehrere tausend Euro beläuft.
Diese deutsche Rechtsprechung will EU-Kommissar Frits Bolkestein über den Haufen werfen. Kartenbesitzer sollen auch bei Mitverschulden nur noch bis 150 Euro haften.
Und das ist nur einer der verbraucherfreundlichen Vorschläge eines internen Papiers, das in der Kreditbranche für erhebliche Aufregung sorgt.
Wie in Großbritannien, Finnland, Schweden...
Bolkestein will den Entwurf, welcher der Süddeutschen Zeitung vorliegt, kommende Woche der EU-Kommission präsentieren. Seine Fachleute listen auf 82 Seiten viele neue Bedingungen für Europas Banken und ihre Kunden auf.
Bolkestein will Verbraucher im rasch wachsenden elektronischen Handel besser schützen. Wer Reisen, Bücher oder anderes online bestellt und über Konto oder Kreditkarte bezahlt, soll auf keinen Fall sein Geld verlieren.
Wenn die Ware trotz Zahlung nicht kommt oder Fehler hat, soll künftig womöglich die Bank haften. Sie müsste dem Internetkäufer sein Geld zurückerstatten.
„Wenn die Verantwortlichkeit des Anbieters der Zahlungsdienstleistung verstärkt wird, könnte dies das Vertrauen des Verbrauchers in den elektronischen Handel erhöhen“, schreiben Bolkesteins Fachleute. In Großbritannien, Finnland und Schweden haften Kreditkartenfirmen schon jetzt bei Online-Bestellungen.
Bolkestein will den Verbrauchern den Wechsel der Bank erleichtern, um beispielsweise von besserem Service und niedrigeren Kosten zu profitieren.
...oder Holland
„Im Allgemeinen sind Kunden nicht sehr mobil, da ein Bankwechsel ein kompliziertes Unternehmen sein kann, wenn eine ganze Reihe von Partnern informiert und neue Überweisungsaufträge eingerichtet werden müssen“, heißt es in Brüssel.
Bolkesteins Leute loben das holländische Modell, bei dem ein Clearingsystem sich für den Kunden um die Umstellung kümmert. Außerdem will er Strafgebühren von bis zu 80 Euro stoppen, mit denen Banken Kunden am Wechsel hindern. „Beträge dieser Höhe sind übertrieben.“ Gedacht ist an eine Obergrenze.
Die EU-Vorschläge für einen „neuen Rechtsrahmen für den Zahlungsverkehr“ stoßen in der Finanzbranche in vielen Punkten auf Ablehnung. Nach der offiziellen Veröffentlichung kommende Woche können sich Banken und Verbraucherschützer äußern.
Weil Bolkestein den endgültigen Richtlinienvorschlag erst danach vorlegen will, hat er zahlreiche Passagen bewusst offen formuliert.
Süddeutsche.de
Von Alexander Hagelüken
(SZ vom 07.11.2003) — Der Diebstahl von EC- oder Kreditkarten kann für den Verbraucher teuer werden. Wer seine Bank nicht schnell informiert, muss ein Drittel des Schadens selbst tragen, der sich schnell auf mehrere tausend Euro beläuft.
Diese deutsche Rechtsprechung will EU-Kommissar Frits Bolkestein über den Haufen werfen. Kartenbesitzer sollen auch bei Mitverschulden nur noch bis 150 Euro haften.
Und das ist nur einer der verbraucherfreundlichen Vorschläge eines internen Papiers, das in der Kreditbranche für erhebliche Aufregung sorgt.
Wie in Großbritannien, Finnland, Schweden...
Bolkestein will den Entwurf, welcher der Süddeutschen Zeitung vorliegt, kommende Woche der EU-Kommission präsentieren. Seine Fachleute listen auf 82 Seiten viele neue Bedingungen für Europas Banken und ihre Kunden auf.
Bolkestein will Verbraucher im rasch wachsenden elektronischen Handel besser schützen. Wer Reisen, Bücher oder anderes online bestellt und über Konto oder Kreditkarte bezahlt, soll auf keinen Fall sein Geld verlieren.
Wenn die Ware trotz Zahlung nicht kommt oder Fehler hat, soll künftig womöglich die Bank haften. Sie müsste dem Internetkäufer sein Geld zurückerstatten.
„Wenn die Verantwortlichkeit des Anbieters der Zahlungsdienstleistung verstärkt wird, könnte dies das Vertrauen des Verbrauchers in den elektronischen Handel erhöhen“, schreiben Bolkesteins Fachleute. In Großbritannien, Finnland und Schweden haften Kreditkartenfirmen schon jetzt bei Online-Bestellungen.
Bolkestein will den Verbrauchern den Wechsel der Bank erleichtern, um beispielsweise von besserem Service und niedrigeren Kosten zu profitieren.
...oder Holland
„Im Allgemeinen sind Kunden nicht sehr mobil, da ein Bankwechsel ein kompliziertes Unternehmen sein kann, wenn eine ganze Reihe von Partnern informiert und neue Überweisungsaufträge eingerichtet werden müssen“, heißt es in Brüssel.
Bolkesteins Leute loben das holländische Modell, bei dem ein Clearingsystem sich für den Kunden um die Umstellung kümmert. Außerdem will er Strafgebühren von bis zu 80 Euro stoppen, mit denen Banken Kunden am Wechsel hindern. „Beträge dieser Höhe sind übertrieben.“ Gedacht ist an eine Obergrenze.
Die EU-Vorschläge für einen „neuen Rechtsrahmen für den Zahlungsverkehr“ stoßen in der Finanzbranche in vielen Punkten auf Ablehnung. Nach der offiziellen Veröffentlichung kommende Woche können sich Banken und Verbraucherschützer äußern.
Weil Bolkestein den endgültigen Richtlinienvorschlag erst danach vorlegen will, hat er zahlreiche Passagen bewusst offen formuliert.
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