Initiative Bankenskandal fordert sofortige Entlassung zweier Top-Manager der Bankgesellschaft
Von Karin Nölte
Lotto spielen und dann die Gewinnzahlen bestimmen – ein Traum, den sich mancher Manager der Bankgesellschaft Berlin (BGB) erfüllt hat. So jedenfalls sind jüngste Erkenntnisse der Bürgerinitiative Berliner Bankenskandal zu interpretieren. Die Initiative fordert die sofortige Entlassung der beiden Top-Banker Klaus Hansen und Norbert Pawlowski.
Hansen sei Großanleger jener Immobilienfonds, deren Garantieabsicherung durch das Land Berlin in Höhe von 21,6 Milliarden Euro er von Seiten der BGB selbst unterschrieben habe, so der Vorwurf der Initiative. Nach ihren Recherchen sei Hansen am Fonds LBB 13 maßgeblich beteiligt. Als Vorstand des BGB-Immobiliendienstleisters IBAG, der die größten Rechnungen an Berlin stellen werde, habe er die Detailvereinbarung mit dem Land Berlin unterzeichnet – gleichzeitig sei er begünstigter Anleger aus der Risikoabsicherung. Zuvor noch sei er sogar am Konzept zur Risikoübernahme beteiligt gewesen, das die BGB entwickelt habe und vom Senat übernommen worden sei. Schon 1999 habe Hansen im Auftrag des damaligen BGB-Vorstandschefs Wolfgang Rupf die Risikopotenziale der Bank mit ermittelt. Im Firmenkundengeschäft sei er damals für die Risikobeurteilung sowie für Kunden zuständig gewesen, die Objekte in die heute anrüchigen Fonds verlagern wollten. Sowohl diese Kunden als auch die Anleger wurden von den Risiken befreit – sie seien die Hauptgewinner der Risikoübernahme durch Berlin.
Pawlowski, ebenfalls sowohl Fondsanleger als auch Unterzeichner der Detailvereinbarung, heute oberster Controller des Bankenkonzerns, habe Anfang 2001 das Cayman-Islands-Geschäft eingefädelt. Dabei sollte der profitable Teil der Immobilientochter IBG ins Geldwäscheparadies verkauft werden. Der Deal platzte, als sich herausstellte, dass die BGB den Verkauf mit eigenen Krediten finanzieren wollte – als In-sich-Geschäft. Jemandem, der der BGB schweren Schaden zufügte, weiter das Controlling zu überlassen, spreche jeder ernsthaften Aufklärung Hohn.
Die Initiative hält weiter für fraglich, dass eine Rechtsanwaltskanzlei für den BGB-Vorstandsvorsitzenden Hans-Jörg Vetter das Fehlverhalten früherer Manager aufklären soll, die zugleich die Bank vor dem Landgericht vertrete. Kleinaktionäre klagen dort gegen die Bank, respektive ihre Manager.
Der rot-grüne Senat habe noch im Sommer 2001, als der Skandal um die Bank längst ruchbar war, mit einem Ergebnisabführungsvertrag zwischen IBAG und BGB die Haftungskette mit den verlustbringenden Bankentöchtern festgezurrt, moniert die Initiative. Und der jetzige Senat habe dem Abgeordnetenhaus eine Detailvereinbarung vorgelegt, die von Bankern, ihren Berater und Anwälten entwickelt worden sei. »Wen wundert es noch, dass die Risikoübernahme ein Fass ohne Boden für den Landeshaushalt ist?«
Die Initiative fordert vom Abgeordnetenhaus und vom Senat, eine unabhängige Expertenkommission alle Grundlagen und Vorgänge zur Risikoübernahme im Interesse des Landes überprüfen zu lassen und das Vertragswerk entsprechend zu ändern. Alle Personen sollten auf mögliche Interessenkollisionen überprüft werden, die an der Risikoverlagerung von der Bank aufs Land beteiligt waren, sowie jene, die an der Aufklärung, am Controlling und am Verkauf der Bank beteiligt sind.
Mehr als ein Dutzend Personalentscheidungen sind in der BGB im Zusammenhang mit dem Bankenskandal getroffen worden. Der Senat, bestätigte der Sprecher der Finanzverwaltung, Claus Guggenberger, habe über den Aufsichtsrat der BGB Einfluss auf solche Entscheidungen. Finanzsenator Thilo Sarrazin ist Aufsichtsratsmitglied.