"Aurelius hatte Secop per Ende September 2016 mit einem NAV von 256 Mio. Euro ausgewiesen. Der heutige Verkaufspreis liegt offensichtlich unter dem damaligen Wert des NAV. Die beiden Werte sind allerdings nicht direkt vergleichbar, sagt Markus. In der Zwischenzeit kassierte Aurelius von der Tochtergesellschaft eine Gewinnausschüttung für das Jahr 2016, die zu einer Verringerung des damaligen NAV führt. Zudem wurden einige Gesellschaften der Secop-Gruppe nicht mitverkauft, sondern verbleiben im Konzern und gewisse Cash/Debt free-Klauseln im Verkaufsvertrag mit Nidec haben ebenfalls Auswirkungen auf den NAV. Berücksichtigen wir diese 3 Parameter, dann dürfte Markus Secop im Vergleich zum damaligen NAV-Wert mit einem Abschlag von weniger als 10 % verkauft haben. „Wir sprechen insgesamt von einem guten Wert. In der Summe haben wir in der Vergangenheit deutlich öfter über NAV als unter NAV verkauft.“
Aurelius wird ab und an als böse Heuschrecke bezeichnet. Secop wurde 2010 von der dänischen Sanfoss-Gruppe übernommen. Der heutige Geschäftsführer ist Mogens Søholm. Er hatte diese Position schon damals inne, bevor Aurelius bei Secop eingestiegen ist. Dass Søholm diese Position über die ganze Zeit behalten hat, spricht für Kontinuität in der Neuausrichtung der Gesellschaft.
In der Summe zeigt der Verkauf von Secop erneut, dass das Geschäft von Aurelius trotz der jüngsten Börsenturbulenzen intakt ist. Die Münchner agieren nunmehr seit mehr als 10 Jahren erfolgreich bei Käufen von Sanierungsfällen und späteren Verkäufen nach erfolgreicher Restrukturierung. Aufgrund des Verkaufs von Secop will Aurelius der kommenden Hauptversammlung eine Dividendenzahlung von 4 Euro pro Aktie vorschlagen. Aktionäre erhalten die Dividende 3 Tage nach der Hauptversammlung am 21. Juni 2017 auf ihrem Konto gutgeschrieben.
Die Auszahlung der recht hohen Dividende hat einen netten Nebeneffekt. Im Vorfeld von derartigen Ausschüttungen sind klassische Leerverkäufe in der Aktie sehr unangenehm. Shortseller sind im dem Fall die „Dividende“ short. Das führt im Regelfall zu Eindeckungen von Shortpositionen im Vorfeld von Hauptversammlungen. Optionsscheine oder Zertifikate, die auf fallende Kurse ausgerichtet sind, sind davon nicht betroffen, da die Emittenten die Dividende entsprechend in der Berechnung einpreisen. Ökonomisch machen jedoch auch Shortderivate vor solch einer Ausschüttung wenig Sinn – wenn man das Risiko eines geringen Dividendenabschlages als hoch einstuft."
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