Auch wenn sich ein Affe in Seide hüllt, er bleibt ein Affe. Ich liebe dieses Sprichwort. Und nur für diejenigen, die es auch interessiert, hier ein Artikel zur Qualitätssicherung in WP-Gesellschaften (Hahahahaha, sozusagen ein Oxymoron wie "militärische Planung"). Leider bin ich gegen KPMG (Keiner prüft mehr genau) ein bißchen voreingenommen, weil ich den Laden kenne:
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young hat der KPMG bestätigt, dass die Grundsätze ihres Qualitätssicherungssystems in der Wirtschaftsprüfungspraxis eingehalten werden. Die ordnungsgemäße Abwicklung der Prüfaufträge ist laut Qualitätskontrollbericht, dem so genannten Peer Review, mit hinreichender Sicherheit gewährleistet, heißt es im Ergebnis des Berichts, das von beiden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften am Montag vor der Presse in Berlin vorgestellt wurde. KPMG hat sich als Erste in Deutschland - noch auf freiwilliger Basis - einem Peer Review unterzogen.
Die KPMG hatte aus den Diskussionen über ihre Testate bei Philipp Holzmann, der HypoVereinsbank und FlowTex im Frühjahr dieses Jahres Konsequenzen gezogen und eine "Qualitätsoffensive" gestartet. Dabei kündigte sie unter anderem an, sich vorzeitig und freiwillig einem Peer Review zu unterziehen und das Ergebnis - im Gegensatz zur künftigen gesetzlichen Vorschrift - zu veröffentlichen. Die Führungsspitzen beider Häuser, Dietrich Dörner, Vorstandsvorsitzender von Ernst & Young Deutschland, und Harald Wiedmann, Vorstandssprecher der KPMG, zeigten sich übereinstimmend davon überzeugt, dass die gesamte Branche von dem in Deutschland neuen Prüfsystem profitieren werde, da mehr Transparenz und Vertrauen geschaffen werde. Die Ergebnisse des Berichts sind auf der Homepage von KPMG einzusehen, kündigte Wienand Schruff, KPMG-Vorstandsmitglied, an.
Akzeptanz in der Wirtschaft zu gering
Ernst & Young hat Dörner zufolge anhand von Stichproben festgestellt, dass die Grundsätze und Maßnahmen der Qualitätssicherung eingehalten worden seien. Enttäuscht zeigten sich sowohl Dörner als auch Wiedmann, dass die Akzeptanz in der Mandantschaft für diese Prüfung noch sehr gering sei. Es habe großer Überzeugungsarbeit bedurft, die Mandanten dazu zu bewegen, die KPMG von ihrer berufsständischen Verschwiegenheitspflicht zu entbinden, sagte Wiedmann. Eine ganze Reihe von Unternehmen hätte sich geweigert, darunter drei Gesellschaften aus dem Kreis des Dax30, so Dörner. Unternehmen des Neuen Marktes hätten sich dagegen durchweg aufgeschlossen gezeigt. Dieses Verhalten zeige aber dennoch, dass der Peer Review in der Wirtschaft noch nicht richtig verstanden worden sei. Im kommenden Jahr, wenn die novellierte Wirtschaftsprüferordnung in Kraft tritt, ist die Verschwiegenheitspflicht gegenüber dem Prüfer, der den Peer Review vornimmt, gesetzlich aufgehoben. Die Unternehmen müssen dann nicht mehr um ihr Einverständnis gefragt werden.
Empfehlungen ausgesprochen
Trotz der mangelnden Beteiligung mancher Mandanten sei gesichert, dass die Stichprobe mit Blick auf Börsennotierung und Branchenzugehörigkeit der Struktur der KMPG Rechnung getragen habe, so Wiedmann. Ergänzend zum Prüfurteil habe Ernst & Young Empfehlungen ausgesprochen, die das Urteil aber nicht berührten. Diese sollen sofort umgesetzt werden. Im Einzelnen hatte Ernst & Young empfohlen, in den Aus- und Fortbildungsprogrammen die Thematik Dokumentation bei Abschlussprüfungen noch intensiver zu behandeln sowie die internen Kontroll- und Überwachungssysteme weiter auszubauen. Als wichtiges Element soll ein "Professional Practice Partner" für die Umsetzung der Qualitätssicherung in den Geschäftseinheiten verantwortlich sein.
In den Peer Review waren 30 Mitarbeiter von Ernst & Young, überwiegend Partner und Senior Manager, eingebunden, erläuterte Dörner. Die Experten untersuchten mit einem Aufwand von 2500 Stunden die Prüfungspraxis der KPMG in der Periode von Juli 1999 bis Juni 2000. Der Peer Review wird erst im kommenden Jahr zur Pflicht, wenn das Gesetz zur Novellierung der Wirtschaftsprüferordnung am 1.1.2001 in Kraft tritt. Danach müssen alle Wirtschaftsprüfer, die börsennotierte Aktiengesellschaften prüfen, sich bis Ende 2002 einem Peer Review unterzogen haben. Abschlussprüfer, die gesetzliche Pflichtprüfungen bei allen übrigen Unternehmen vornehmen, müssen bis Ende 2005 ihre Überprüfung abgeschlossen haben. Ziel des Gesetzes ist es, die internationale Akzeptanz der deutschen Abschlussprüfung zu gewährleisten. Der Peer Review muss alle drei Jahre erfolgen und umfasst laut Gesetz den gesamten Bereich betriebswirtschaftlicher Pflichtprüfungen, bei denen das Siegel geführt wird.
Dörner und Wiedmann zeigten sich übereinstimmend überzeugt, dass der Peer Review sowohl für den Geprüften als auch für den Prüfenden neue Erkenntnisse bringe. "Jeder kann vom anderen etwas lernen", sagte Dörner. Das Qualitätsniveau werde auch beim Prüfer durch Einblick in die Methoden des Branchenkonkurrenten gesteigert. Er könne es nur begrüßen, dass "wir uns gegenseitig öffnen".
Gleichermaßen Übereinstimmung zeigten die Führungsspitzen der beiden Prüfungsgesellschaften in der Frage, dass sich Unternehmenspleiten durch den Peer Review künftig nicht verhindern lassen werden. Das Wesen des Peer Review sei eine Systemprüfung, erläuterte Dörner, und keine Einzelfallprüfung. Erst in zweiter Linie werde in einzelne Mandate eingestiegen, um anhand der praktischen Beispiele zu überprüfen, ob die Maßstäbe für die Qualitätssicherung der Prüfungen als solcher ausreichten und ob diese auch tatsächlich eingehalten würden. Sollte sich jedoch im Einzelfall eine kritische Bilanzierungspraxis zeigen, dann gebe es die Möglichkeit, dieses an die Überwachungskommission, die in Kürze bei der Wirtschaftsprüfungskammer eingerichtet werden soll, zu melden. Dörner bewertete dieses Verfahren als positiv, da der Wirtschaftsprüfer in Zweifelsfällen seinem Mandanten gegenüber geltend machen könne, dass manche Bilanzierungsverfahren der internen Kontrolle beim Wirtschaftsprüfer durch Dritte nicht standhalten werden.
Qualität kostet
Dörner und Wiedmann nutzten die Gelegenheit, um vor der Presse auf den Zusammenhang von Kosten und Qualität der Wirtschaftsprüfung hinzuweisen. KPMG hat Wiedmann zufolge einen "guten siebenstelligen Betrag" für den Peer Review gezahlt. "Qualität kostet Geld", sagte Dörner. Die Wirtschaft schneide sich ins eigene Fleisch, wenn sie versuche, die Preise zu drücken. Ob Ernst & Young seinen Peer Review - wie berichtet - durch PwC vornehmen lasse, sei noch nicht entschieden, sagte Dörner.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young hat der KPMG bestätigt, dass die Grundsätze ihres Qualitätssicherungssystems in der Wirtschaftsprüfungspraxis eingehalten werden. Die ordnungsgemäße Abwicklung der Prüfaufträge ist laut Qualitätskontrollbericht, dem so genannten Peer Review, mit hinreichender Sicherheit gewährleistet, heißt es im Ergebnis des Berichts, das von beiden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften am Montag vor der Presse in Berlin vorgestellt wurde. KPMG hat sich als Erste in Deutschland - noch auf freiwilliger Basis - einem Peer Review unterzogen.
Die KPMG hatte aus den Diskussionen über ihre Testate bei Philipp Holzmann, der HypoVereinsbank und FlowTex im Frühjahr dieses Jahres Konsequenzen gezogen und eine "Qualitätsoffensive" gestartet. Dabei kündigte sie unter anderem an, sich vorzeitig und freiwillig einem Peer Review zu unterziehen und das Ergebnis - im Gegensatz zur künftigen gesetzlichen Vorschrift - zu veröffentlichen. Die Führungsspitzen beider Häuser, Dietrich Dörner, Vorstandsvorsitzender von Ernst & Young Deutschland, und Harald Wiedmann, Vorstandssprecher der KPMG, zeigten sich übereinstimmend davon überzeugt, dass die gesamte Branche von dem in Deutschland neuen Prüfsystem profitieren werde, da mehr Transparenz und Vertrauen geschaffen werde. Die Ergebnisse des Berichts sind auf der Homepage von KPMG einzusehen, kündigte Wienand Schruff, KPMG-Vorstandsmitglied, an.
Akzeptanz in der Wirtschaft zu gering
Ernst & Young hat Dörner zufolge anhand von Stichproben festgestellt, dass die Grundsätze und Maßnahmen der Qualitätssicherung eingehalten worden seien. Enttäuscht zeigten sich sowohl Dörner als auch Wiedmann, dass die Akzeptanz in der Mandantschaft für diese Prüfung noch sehr gering sei. Es habe großer Überzeugungsarbeit bedurft, die Mandanten dazu zu bewegen, die KPMG von ihrer berufsständischen Verschwiegenheitspflicht zu entbinden, sagte Wiedmann. Eine ganze Reihe von Unternehmen hätte sich geweigert, darunter drei Gesellschaften aus dem Kreis des Dax30, so Dörner. Unternehmen des Neuen Marktes hätten sich dagegen durchweg aufgeschlossen gezeigt. Dieses Verhalten zeige aber dennoch, dass der Peer Review in der Wirtschaft noch nicht richtig verstanden worden sei. Im kommenden Jahr, wenn die novellierte Wirtschaftsprüferordnung in Kraft tritt, ist die Verschwiegenheitspflicht gegenüber dem Prüfer, der den Peer Review vornimmt, gesetzlich aufgehoben. Die Unternehmen müssen dann nicht mehr um ihr Einverständnis gefragt werden.
Empfehlungen ausgesprochen
Trotz der mangelnden Beteiligung mancher Mandanten sei gesichert, dass die Stichprobe mit Blick auf Börsennotierung und Branchenzugehörigkeit der Struktur der KMPG Rechnung getragen habe, so Wiedmann. Ergänzend zum Prüfurteil habe Ernst & Young Empfehlungen ausgesprochen, die das Urteil aber nicht berührten. Diese sollen sofort umgesetzt werden. Im Einzelnen hatte Ernst & Young empfohlen, in den Aus- und Fortbildungsprogrammen die Thematik Dokumentation bei Abschlussprüfungen noch intensiver zu behandeln sowie die internen Kontroll- und Überwachungssysteme weiter auszubauen. Als wichtiges Element soll ein "Professional Practice Partner" für die Umsetzung der Qualitätssicherung in den Geschäftseinheiten verantwortlich sein.
In den Peer Review waren 30 Mitarbeiter von Ernst & Young, überwiegend Partner und Senior Manager, eingebunden, erläuterte Dörner. Die Experten untersuchten mit einem Aufwand von 2500 Stunden die Prüfungspraxis der KPMG in der Periode von Juli 1999 bis Juni 2000. Der Peer Review wird erst im kommenden Jahr zur Pflicht, wenn das Gesetz zur Novellierung der Wirtschaftsprüferordnung am 1.1.2001 in Kraft tritt. Danach müssen alle Wirtschaftsprüfer, die börsennotierte Aktiengesellschaften prüfen, sich bis Ende 2002 einem Peer Review unterzogen haben. Abschlussprüfer, die gesetzliche Pflichtprüfungen bei allen übrigen Unternehmen vornehmen, müssen bis Ende 2005 ihre Überprüfung abgeschlossen haben. Ziel des Gesetzes ist es, die internationale Akzeptanz der deutschen Abschlussprüfung zu gewährleisten. Der Peer Review muss alle drei Jahre erfolgen und umfasst laut Gesetz den gesamten Bereich betriebswirtschaftlicher Pflichtprüfungen, bei denen das Siegel geführt wird.
Dörner und Wiedmann zeigten sich übereinstimmend überzeugt, dass der Peer Review sowohl für den Geprüften als auch für den Prüfenden neue Erkenntnisse bringe. "Jeder kann vom anderen etwas lernen", sagte Dörner. Das Qualitätsniveau werde auch beim Prüfer durch Einblick in die Methoden des Branchenkonkurrenten gesteigert. Er könne es nur begrüßen, dass "wir uns gegenseitig öffnen".
Gleichermaßen Übereinstimmung zeigten die Führungsspitzen der beiden Prüfungsgesellschaften in der Frage, dass sich Unternehmenspleiten durch den Peer Review künftig nicht verhindern lassen werden. Das Wesen des Peer Review sei eine Systemprüfung, erläuterte Dörner, und keine Einzelfallprüfung. Erst in zweiter Linie werde in einzelne Mandate eingestiegen, um anhand der praktischen Beispiele zu überprüfen, ob die Maßstäbe für die Qualitätssicherung der Prüfungen als solcher ausreichten und ob diese auch tatsächlich eingehalten würden. Sollte sich jedoch im Einzelfall eine kritische Bilanzierungspraxis zeigen, dann gebe es die Möglichkeit, dieses an die Überwachungskommission, die in Kürze bei der Wirtschaftsprüfungskammer eingerichtet werden soll, zu melden. Dörner bewertete dieses Verfahren als positiv, da der Wirtschaftsprüfer in Zweifelsfällen seinem Mandanten gegenüber geltend machen könne, dass manche Bilanzierungsverfahren der internen Kontrolle beim Wirtschaftsprüfer durch Dritte nicht standhalten werden.
Qualität kostet
Dörner und Wiedmann nutzten die Gelegenheit, um vor der Presse auf den Zusammenhang von Kosten und Qualität der Wirtschaftsprüfung hinzuweisen. KPMG hat Wiedmann zufolge einen "guten siebenstelligen Betrag" für den Peer Review gezahlt. "Qualität kostet Geld", sagte Dörner. Die Wirtschaft schneide sich ins eigene Fleisch, wenn sie versuche, die Preise zu drücken. Ob Ernst & Young seinen Peer Review - wie berichtet - durch PwC vornehmen lasse, sei noch nicht entschieden, sagte Dörner.