erwarten, solange das Bezugsrecht nicht ausgeschlossen wird, was in diesem Fall eher unwahrscheinlich ist. Durch die Ausübung oder den Verkauf des Bezugsrechts stellt sich der Altaktionär anteils- oder geldmäßig nicht schlechter als vor der Kapitalerhöhung. Immerhin fliessen der Gesellschaft ja 3 Mrd. $ zu, die im Eigenkapital verbucht werden.
Allerdings verteilen sich zukünftige Gewinne bei einer hier angenommenen Kapitalerhöhung im Bezugsverhältnis 1:1 auf die doppelte Anzahl von Aktien, haben also einen signifikanten Gewinnverwässerungseffekt, der c.p. tatsächlich zu einer Kurshalbierung führen kann, solange die Aktionäre nicht davon ausgehen, dass die dadurch dem Unternehmen zugeflossenen Mittel in der Zukunft zu zusätzlichen Gewinnen führen werden.
Verfolgt man allerdings die Aktienkursentwicklung erkennt man, dass der Gewinnverwässerungseffekt mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits eingepreist ist. Die nun angekündigte Kapitalerhöhung wurde von den big playern seit Monaten "gespielt".
Eine nochmalige Kurshalbierung aufgrund der angekündigten Kapitalerhöhung ist aus den oben genannten Gründen daher nicht zu erwarten.
"Das Reich der Freiheit beginnt in der Tat erst da, wo das Arbeiten, das durch Not und äußere Zweckmäßigkeit bestimmt ist, aufhört."
(Karl Marx)