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Arcandor AG nach der Insolvenz

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Strategie Hebel
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Fallender DAX-Kurs 4,90 9,93 14,99
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000VK81Q13 , DE000VK8X2W4 , DE000VH9VQR2 , DE000VJ0VBP5 , DE000VJ0JNU5 , DE000VJ1ZH52 .Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.

Beiträge: 8.324
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Arcandor AG 0,0055 € -8,33% Perf. seit Threadbeginn:   -97,16%
 
Horusfalke:

Ich schätze Sie sehr - Macht der Gewohnheit ;-)

 
07.09.18 09:42
MfG Horus
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Horusfalke:

Frage: Wo sehen Sie die Aktie nächstes Jahr

 
07.09.18 09:54
Und wie weit darf "gezockt" werden ...!?


Sie Wissen doch bestimmt oder schätzen die Sache der AG auch 1


Übrigens, der Zock ist gut für die Aktie...
MfG Horus
Antworten
Horusfalke:

Man hört ja regelrecht die Nadel fallen

 
07.09.18 10:32

Entspannt Euch doch Mal oder schmeisst doch  


Buh ;-) )
MfG Horus
Antworten
Horusfalke:

Hoffentlich sehen die Börsenaufsicht auch solch

 
07.09.18 10:48
Handlungen Tbhomy

Bezug:
tbhomy: Hoffentlich findet die Börsen-Software...   06.09.18 19:15 #7717  
...kein System im Handel der vergangenen Monate. Das könnte sonst den §39 Absatz 1 Börsengesetz auf den Plan rufen.

Aber das ist nur meine Meinung. Mehr nicht.

Meine Meinung ebenfalls - Sachen bzw. Getaxtet wird tz


(Verkleinert auf 87%) vergrößern
Arcandor AG nach der Insolvenz 1073102
MfG Horus
Antworten
tbhomy:

#7731: Ich könnte mir vorstellen...

 
07.09.18 11:04
...dass der Insolvenzverwalter den Aktionärsschutz des §39 Absatz 2 Börsengesetz achtet, da er bzgl. der Gläubigerseite noch nicht im Zwang nach §60 Insolvenzordnung ist (z.B. liegt keine Masseunzulänglichkeit vor).

Allerdings sollte man bedenken, dass der Insolvenzverswalter bereits erklärt hatte, dass die Aktionäre
leer ausgehen werden:

"Die Aktionäre nehmen nicht am Verteilungsverfahren teil."
www.arcandor.com/

Da das hier feststeht, sehe ich für das Insolvenzgericht und die Börsengeschäftsführung keine Veranlassung mehr, dem Aktionärsschutz genüge zu tun. Diesbezüglich der Ausnahme zum §39 Absatz 2 Börsengesetz gibt es bereits längere Zeit Diskussionen juristischer Fakultäten.

www.jurion.de/news/347571/...t-sich-mit-Fragen-des-Delisting/

Der Gläubigeschutz geht in unter dieser Betrachtung gegenüber dem Aktionärsschutz vor.

Nur meine Meinung.
Antworten
Horusfalke:

Ja Masse /n ...

 
07.09.18 11:28
„Ich habe noch kein Konkursverfahren erlebt, bei dem es dem Verwalter nicht gelungen wäre, das "Wenige", das man findet, mehr oder weniger gerecht zwischen sich und seinesgleichen zu verteilen.“

;-)
MfG Horus
Antworten
Horusfalke:

Übrigens: Nehme keine "Freundschaftsanfragen" an..

 
07.09.18 11:41
MfG Horus
Antworten
tbhomy:

#7735: Der Spruch trifft hier zum Glück nicht zu.

 
07.09.18 12:32
Die Gläubiger der Arcandor AG erhalten eine Quote. Das alte Konkursgesetz gibt es zudem bereits seit 1999 nicht mehr.

www.arcandor.com
Antworten
Gartenzwergn.:

ein Spruch geht so:

 
07.09.18 12:44
" wo ein Wille ist, ist ein Gebüsch "
Antworten
tbhomy:

Gartenzwergnase...#7693

 
07.09.18 12:49
Wie soll das der Arcandor AG helfen ? Kläre uns Ariva-Leser bitte auf.
Antworten
Gartenzwergn.:

nun wenn in China ein Sack reis umfällt, wem stört

 
07.09.18 12:56
aber das hier ist so gut wie neu:
Quelle: www.insolvenzbekanntmachungen.de




Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 161/09    


162IN 161/09

[image]  


 

AMTSGERICHT ESSEN  

BESCHLUSS  

 

 

Indem Insolvenzverfahren über das Vermögen

 

derim Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 1783eingetragenen ARCANDOR Aktiengesellschaft, Theodor-Althoff-Str.2, 45133 Essen, zurzeit führungslos,

 

 

Insolvenzverwalter:Rechtsanwalt Hans-Gerd H. Jauch, Alfredstr. 220, 45131Essen

 

hatdas Amtsgericht Essen

durchdie Richterin am Amtsgericht Biallaß

am28.08.2018

b es c h l o s s e n:

DerAufgabenkreis des Sonderinsolvenzverwalters, Rechtsanwalt RolfOtto Neukirchen, Zweigertstraße 28-30, 45130 Essen, wirdwie folgt erweitert:

 

DerSonderinsolvenzverwalter ist berechtigt, einen Vergleichüber die Höhe der von ihm alsSonderinsolvenzverwalter in dem Insolvenzverfahren überdas Vermögen der Karstadt Quelle Freizeit GmbH (AG Essen,160 IN 114/09) zu lfd. Nr. 6 und 7 angemeldeten Forderungen zuverhandeln und zu schließen.  

 

 

 

Essen,28.08.2018

Amtsgericht

 

Biallaß

Richterinam Amtsgericht

 

162IN 161/09

AmtsgerichtEssen, 01.09.2009
Antworten
Gartenzwergn.:

" zur Zeit führungslos " ist schlecht,

 
07.09.18 13:08
dürfte ja nun aber der Vergangenheit angehören, da hat sich ja auch etwas geändert...
Antworten
tbhomy:

Wie von mir in #7719 erklärt...

 
07.09.18 14:14
#7719 erklärt...">
Antworten
Horusfalke:

Europäische / Warenhaus AG

 
07.09.18 16:48


https://www.ariva.de/news/...zu-europas-kaufhaus-koenig-wurde-7150548

Zitat Tagesschau:
Doch die Zustimmung der Banken war offenbar an Bedingungen geknüpft. Kaufhof, Karstadt unter dem österreichischen Eigentümer René Benko und Karstadt Sport sollen zu der "Europäischen Warenhaus AG" verschmelzen.

Benkos Holding Signa soll mit knapp 51 Prozent etwas mehr als die Hälfte der Anteile an dem Gemeinschaftsunternehmen bekommen und das operative Geschäft leiten...

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/karstadt-kaufhof-fusion-101.html

Interessant wären nun die Einzelheiten dieser  Warenhaus AG    


Keine Kaufempfehlung und keine Verkaufsempfehlung


Rein Meine Meinung bezogen auf die Nachrichtenlage und meiner Meinung zur AG
MfG Horus
Antworten
Gelöschter Beitrag. Einblenden »
#7740

tbhomy:

Stimmrechte Arcandor AG

 
07.09.18 21:56
Aktienanzahl 253,2 Mio. (Stand: 31.07.18)
https://www.ariva.de/arcandor-aktie

Gemäß §§ 33 und 40 WpHG sind Stimmrechte ab 3% zu melden und zu veröffentlichen.
https://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__33.html
https://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__40.html

Neue Aktionäre müssen damit ab ca. 7.596.000 Stimmrechten melden. Ohne Stimmrechtsmeldungen dürfte sich recht wenig in der insolventen Arcandor AG abspielen.

Meine Meinung.  
Antworten
Horusfalke:

Eigentlich wollte ich nichts dazu schreiben...

 
08.09.18 08:38
Eigentlich

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium


(In einer Insolvenz sieht die "Pflicht" nochmal anders aus)

www.haufe.de/recht/...sk_PI17574_HI1934335.htmlPrivatpersonen als Aktionäre brauchen unabhängig von der Höhe ihrer Beteiligung diese nicht zu melden.


Mit Urteil vom 31.5.2007 hat das OLG Schleswig entschieden, dass alle Beschlüsse der Hauptversammlung, insbesondere der Kapitalerhöhungsbeschluss, von dem nicht geladenen Aktionär wirksam angefochten wurden und damit nichtig sind.

www.haufe.de/recht/...htsverlust_idesk_PI17574_HI1934335.html

Es gilt sogleich was derzeit sehr fraglich noch ist bei Nicht Meldung einer Schwelle ...
(Der ((zeitweilige)) Rechtsverlust hat in der Praxis insbesondere für die Beschlussfassung in der Hauptversammlung nur Folgen)

Das sollte und kann jeder bestimmt verkraften ...

Schönes Wochenende

MfG Horus
Antworten
Gelöschter Beitrag. Einblenden »
#7743

tbhomy:

Unsinn

 
08.09.18 11:36
Verschärfung der Sanktionierung von Verstößen

Wer gegen die Meldepflicht verstößt, kann als Privatperson nunmehr mit einem Bußgeld von bis zu 2 Mio. Euro (bislang: 1 Mio. Euro) belegt werden (§ 39 Abs. 4 WpHG). Bei juristischen Personen können ab sofort bis zu 5% des Gesamtumsatzes des vorherigen Geschäftsjahres abgeschöpft werden.

Quelle:
www.heuking.de/de/news-events/...sgelder-und-der-pranger.html

Damit sehe ich mein Posting #7744 als BESTÄTIGT AN...Ariva bitte zur Kenntnis nehmen ! Danke.
Antworten
tbhomy:

Bitte an die Marktregeln halten. Danke.

 
08.09.18 11:40
Antworten
tbhomy:

Außerdem interessiert es hier nicht...

 
08.09.18 12:05
...ob Privatpersonen über die Meldeschwellen kommen, denn das wären vermutlich nur Trader/Zocker.

Bei 10% ist mit dem Mummenschanz eh für alle Meldepflichtigen Schluss wegen §43 WpHG:

Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele hat der Meldepflichtige anzugeben, ob
1.
die Investition der Umsetzung strategischer Ziele oder der Erzielung von Handelsgewinnen dient,
2.
er innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen beabsichtigt,
3.
er eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten anstrebt und
4.
er eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik anstrebt.

www.gesetze-im-internet.de/wphg/__43.html

Meine Meinung.
Antworten
Gelöschter Beitrag. Einblenden »
#7747

Horusfalke:

Das Gericht in Frage zu stellen ist gerade zu

 
08.09.18 13:55
lächerlich

Sie können das gerne gerichtlich abklären lassen ...

Insolvenzrecht und Meldepflichten steht noch Mal unter anderem Deckmantel und Schutz
www.gesetze-im-internet.de/inso/


Bitte an die Marktregeln halten, Danke

Link fehlte /
Schönes Wochenende


MfG Horus
Antworten
Gartenzwergn.:

wo er Recht hat....

 
08.09.18 14:09
Quelle: www.bafin.de
Auf der Basis der veröffentlichten Stimmrechtsanteile erstellt die BaFin eine konsolidierte Übersicht über die Stimmrechtsanteile an Inlandsemittenten und Emittenten, für die die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat ist und deren Aktien zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht.

Die Aktualisierung der Datenbank kann wegen der erforderlichen Bearbeitungszeit und der häufig notwendigen Korrektur von Mitteilungen und Veröffentlichungen regelmäßig erst einige Zeit nach der Veröffentlichung erfolgen. Dadurch kommt es zeitweilig zu Abweichungen zwischen den Stimmrechtsanteilen, die in der Stimmrechtsdatenbank aufgeführt sind, und den Beteiligungsverhältnissen, die zum Zeitpunkt der Suche tatsächlich bestehen.
Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2005 (6 C 4/04; BVerwGE 123, 203-217) und § 24 WpHG ist der Insolvenzverwalter nicht verpflichtet, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingehende Mitteilungen über meldepflichtige Veränderungen der Stimmrechtsanteile gemäß § 40 WpHG zu veröffentlichen. Dementsprechend spiegelt die Datenbank bei noch zum Handel zugelassenen insolventen Gesellschaften nicht notwendigerweise den aktuellen Stand mitgeteilter Stimmrechtsanteile wider.

So wie ich es lese ist  ein Kriterium, die Zulassung am organisiertem Handel. Man kann es also wohl nicht pauschalisieren.  
Antworten
Gartenzwergn.:

und tbhomy, wenn der Insolvenzverwalter nicht

2
08.09.18 14:11
veröffentlichen brauch, daß können Sie ja warten bis in die Steinzeit auf Mitteilungen, auf welche Sie soooo großen Wert legen.

N.m.M.
Antworten
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