Gründung einer AG
Die Gründung der AG ist sehr aufwendig und kostspielig. Generell gilt, dass sie bei steigendem Grundkapital auch teurer wird. Der bürokratische Aufwand vermehrt sich aufgrund von höheren formellen Anforderungen und ist eine der kompliziertesten, aber auch der bedeutendsten Rechtsformen. Sie ist eine Kapitalgesellschaft und ist als Körperschaft organisiert, d.h. dass sie aus den Mitgliedern bzw. Inhabern von Aktien der Gesellschaft besteht. Die AG ist jedoch eine eigenständige Rechtspersönlichkeit (juristische Person). Die Rechtsgrundlage für die Aktiengesellschaft ist das Aktiengesetz von 1965 (AktG), welches alle Bestimmungen über Gründung, Geschäftsführung, usw. enthält ...
Grundlegend ist ein in Aktien zerlegtes Grundkapital (§1 AktG) und die Haftung, welche sich nur auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt (§2 AktG). Anteilseigner bzw. Mitglieder haften demnach nicht mit ihrem Privatvermögen. Das Grundkapital gilt als das Kapital, dass zum Zeitpunkt der Gründung eingetragen wurde ...
Die Hauptversammlung ist die Versammlung aller Aktionäre der Gesellschaft, die bei einer Insolvenz ausgesetzt wird, sämtliche Aufgaben gehen an den Insolvenzverwalter über, Insolvenz in vollen Gang, Hess Natur ...
... Duratrade, Danke für Deine sachlich, wie immer kompetente Ausführung ...
... gedanklicher Schritt. Vertraglicher Teil muss nicht zurückdatiert / umgeschrieben werden, bei der Übernahme Karstadt seitens Herrn Berggruen, sind alle Voraussetzungen getroffen worden, BKartA, Gläubigerausschuss / Verdi, Rentenfonds, Finanzämter = Forderungsverzicht / Einigung
Gläubiger = Emittent = Anteilseigner Banken / Immobilien / Konsortium
... wenn es so wäre, wäre derzeit die AG im Schutz der Insolvenz noch gut abgeschirmt ...
Bei Bekanngabe der DW AG sollte ein Kursfeuer entstehen, die seiner Gleichen erst finden sollte, z.B.
http://www.ariva.de/vermillion-aktie/chart?boerse_id=1&t=all