Offenlegung
Ihre Patentanmeldung bleibt 18 Monate lang geheim, danach wird sie offen gelegt, das heißt veröffentlicht. In DPMAregister erscheint ein Hinweis auf Publikation der so genannten Offenlegungsschrift. Diese können Sie ab dem ersten Publikationstag auch in der Datenbank DPMAregister einsehen.
Somit kann sich die Öffentlichkeit über den Stand der Technik ínformieren. Der 1 1/2 Jahres-Zeitraum der Geheimhaltung soll dem Erfinder die Möglichkeit geben, die Anmeldung weiterzuverfolgen oder noch vor Erscheinen der Offenlegungsschrift zurückzuziehen. Diese Offenlegungsschrift erscheint unabhängig davon, ob Sie Prüfungsantrag gestellt haben oder nicht.