# Frau Schlau unterschlägt die Aussagen in den Patentansprüchen des Patents EP1702140, in denen Angaben zu dem verwendeten Betriebsmittel gemacht werden (Anspruch 8 und 9)
Aus diesen Angaben ist eindeutig ersichtlich, daß in dem Patent ein ORC-Verfahren beschrieben wird.
Ja Anspruch 8 beschreibt eine ORC Anwendung, aber es gibt ja noch Anspruch 1 bis 7 und Anspruch 10 bis Anspruch 19 ! Ich verstehe es so , das jeder Anspruch eine Anwendungsmöglichkeit beschreibt ! Wenn Anspruch 8 und 9 das Patent darstellen würde , wären die anderen Ansprüche sinnlos !
Das heisst für mich , das ORC und EM geschützt sind ! Wenn das nicht so wär , würde Anspruch nicht Anspruch sondern Ergänzung oder Erläuterung heissen .
# Aus dem Patentanspruch 1 ist auch ganz klar ersichtlich, daß durch dieses Patent nicht die Vorrichtung/Anlage/Apparatur (das Energiemodul) geschützt wird, sondern nur ein Verfahren, bei dem eine näher beschriebene Vorrichtung Verwendung findet.
Und genau dieses Verfahren in Verbindung mit der in 1 beschriebenen Vorrichtung findet in einem EM Verwendung !
Ohne dieses patentierte Verfahren funktioniert es meiner Meinung nach nicht ! Oder etwa doch ? Da ich in meine Meinung nicht verliebt bin , bin ich offen für jede durch Fakten belegte Gegenmeinung ! Ein Fakt wäre , gibt's ein EM was ohne dieses in Anspruch 1 patentierte Verfahren in Verbindung der dort beschriebenen Vorrichtung funktioniert ?