Ein sachlicher Einspruch wäre nur noch möglich, wenn in der Entscheidung ein offenkundiger sachlicher Fehler wäre ("a manifest error of fact").
Ansonsten gibt es nur noch die Möglichkeit einer "petition" (Petition, Bittgesuch) innerhalb von 21 Tagen. Das ist kein "Einspruch", denn die sachlicher Verhandlung war schon in den letzten Monaten, mit ausführlichen Stellungnahmen der Anwälte von Aqua Society, die in der Entscheidung ausführlich dargestellt und erwogen wurden.
www.sec.gov/litigation/aljdec/2011/id439ce.pdf
Eine Frist für einen "Einspruch", außer zur Korrektur eine offenkundigen Fehlers in der Ausfertigung der Entscheidung, wurde nicht eingeräumt, denn alle sachlichen Einwendungen Aquas wurden berücksichtigt. Für die Nachlieferung geprüfter Bilanzen hat die SEC der Aqua Society Inc. bereits ein Jahr Zeit gelassen (nach schriftlicher Aufforderung im Juli 2010; dargestellt in der verlinkten Entscheidung).
Ansonsten gibt es nur noch die Möglichkeit einer "petition" (Petition, Bittgesuch) innerhalb von 21 Tagen. Das ist kein "Einspruch", denn die sachlicher Verhandlung war schon in den letzten Monaten, mit ausführlichen Stellungnahmen der Anwälte von Aqua Society, die in der Entscheidung ausführlich dargestellt und erwogen wurden.
www.sec.gov/litigation/aljdec/2011/id439ce.pdf
Eine Frist für einen "Einspruch", außer zur Korrektur eine offenkundigen Fehlers in der Ausfertigung der Entscheidung, wurde nicht eingeräumt, denn alle sachlichen Einwendungen Aquas wurden berücksichtigt. Für die Nachlieferung geprüfter Bilanzen hat die SEC der Aqua Society Inc. bereits ein Jahr Zeit gelassen (nach schriftlicher Aufforderung im Juli 2010; dargestellt in der verlinkten Entscheidung).