Anlegerschutz 2001 - eine Bilanz


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Anlegerschutz 2001 - eine Bilanz

 
13.12.01 08:25
"Das ist noch sehr unvollkommen"
   - 2001 brachte erste Erfolge auf dem Weg zu mehr Anlegerschutz
   - Aktionärsschützer sehen aber noch viel zu tun
   Von Martin Trauth =

   Berlin, 13. Dezember (AFP) - Nach der Katastrophe kam das
Nachdenken über die Ursachen. Aufgeschreckt durch dramatische
Kursstürze, Pleiten und dubiose Bilanzpraktiken legte sich die
Bundesregierung in diesem Jahr ins Zeug, um das erschütterte
Vertrauen vieler Aktionäre wiederherzustellen. Auch die Deutsche
Börse versuchte, mit schärferen Regeln Schwarze Schafe aus dem
Markt zu werfen. Tatsächlich brachte 2001 erste Erfolge bei der
Verbesserung des Anlegerschutzes. Für Aktionärsschützer ist
Deutschland aber immer noch Entwicklungsland.
   Mit dem Ende der Börseneuphorie häuften sich vor allem am Neuen
Markt die Beschwerden. Angesichts nervöser Anleger und drohender
Panikverkäufe war für Firmenchefs die Versuchung groß, Verluste zu
verschleiern. Mit dem Insiderwissen stieß so mancher Vorstand noch
schnell Aktien ab, um seine eigenen Einbußen in Grenzen zu halten.
Im März verpflichtete die Deutsche Börse deshalb Firmenmanager,
Anteilsverkäufe publik zu machen. Im Juni rang sie sich dann durch,
gegen Billigaktien und Pleitekandidaten vorzugehen. Ihnen droht
seit Oktober der Rausschmiss.

   Den geprellten Aktionären hilft das nichts. Ihnen bleibt nur der
Weg vor Gericht. Das ist ein mindestens so gewagtes Unterfangen wie
der Kauf von Risikopapieren an der Börse. Bisher gibt es nur einen
Fall, bei dem ein Anleger der Pleite-Firma Infomatec Schadenersatz
zugesprochen bekam - zumindest in erster Instanz. Alle anderen

Versuche, verlorenes Geld zurückzubekommen, sind gescheitert.

   Grund dafür sind fehlende Rechtsgrundlagen. Wer beispielsweise
gegen eine falsche Ad-hoc-Mitteilung klagt, begibt sich auf
juristisches Neuland. Und Sammelklagen, die das finanzielle Risiko
eines Verfahrens auf viele Schultern verteilen, sind in Deutschland
nicht möglich.

   Ein Teil der Probleme soll nun durch das Vierte
Finanzmarktförderungsgesetz angegangen werden. Das Gesetz, das im
kommenden Jahr in Kraft treten soll, schreibt vor, dass
Wertpapiergeschäfte von Firmenvertretern und das Auslaufen von
Haltefristen für große Aktienpakete veröffentlicht werden müssen.
Zudem soll es erstmals eine rechtliche Grundlage für Ansprüche von
Anlegern geben, die durch die unterlassene oder verspätete
Veröffentlichung von Börsenmitteilungen geschädigt wurden.

   "Das ist noch sehr unvollkommen», urteilt Reinhild Keitel von der
Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre. Die Regelung dürfe sich
«nicht nur auf Ad-hoc-Mitteilungen beziehen». Auch
Pressemitteilungen und Äußerungen auf Hauptversammlungen müssten
einbezogen werden. «Wir erleben immer wieder, dass Vorstände hier
nicht genau sind oder falsche Angaben machen.» Zudem seien Klagen
ohne eine Umkehr der Beweislast kaum sinnvoll, meint Keitel. «Es
ist von außen außerordentlich schwer zu beweisen, dass ein Vorstand
bewusst falsch informierte.»

   Noch schwieriger wird es bei Strafverfahren. Zwar erhob die
Staatsanwaltschaft München Anfang November Anklage wegen
Kursbetrugs gegen die Ex-EM.TV-Vorstände Thomas und Florian Haffa.
Anlegeranwalt Klaus Nieding schätzt die Chancen für eine
Verurteilung aber gering ein. «Das ist ein Vorsatztatbestand. Da
braucht ein Florian Haffa nur zu sagen, dass er das Studium der
Betriebswirtschaft nicht zu Ende gemacht hat und als Finanzvorstand
deshalb nicht in der Lage war, eine richtige Bilanz zu erstellen:
Schon war das nur noch fahrlässig.»

   Um Vorgängen wie bei EM.TV künftig schneller auf die Schliche zu
kommen, setzt die Bundesregierung auf mehr Kontrolle. Dazu sollen
die verstreuten Kompetenzen einzelner Behörden in einem neuen
Bundesamt für Finanzdiensleistungsaufsicht gebündelt werden. Das
allein werde aber noch keine wesentlichen Fortschritte bringen,
meint Nieding. «Eine Flotte wird nicht dadurch schlagkräftiger,
dass ich mehrere Schnellboote zum Supertanker mache.» Ohne mehr
Personal und Mittel werde die Finanzmarktaufsicht im Vergleich zu
anderen Ländern weiter hinterherhinken.
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