anlagebetrug?? diese anwälte helfen!!!

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1st_baseman:

anlagebetrug?? diese anwälte helfen!!!

2
09.11.01 09:17
habe mal in mühsamer kleinarbeit ein paar auf anlagebetrug spezialisierte anwälte für euch rausgesucht!!




Oliver Busch
Kanzlei: Engelhard, Busch & Partner
Widenmayerstraße 16
80538München
Tel.: 089 2121660


Hartmut Göddecke
Knütgenstraße 4-6
53721 Siegburg
Tel.: 02241 17330


Michael-Christian Rössner
Höchlstraße 4
81675 München
Tel.: 089 9989220


Andreas Mayer
Kanzlei: Kleiner und Partner
Hornusstraße 18
79108 Freiburg
Tel.: 0761 559250


Jens Graf
Berliner Allee 34-36
40212 Düsseldorf
Tel.: 0211 866070


Michael Kehl
Kanzlei: Dittke, Schweiger, Kehl
Rosenstraße 14
40479 Düsseldorf
Tel.: 0211 4998990


Dirk Wittowski
Kanzlei: Henningsmeier
Kirchblick 11
14129 Berlin
Tel.: 030 8097700


Reiner Fuellmich
Waldrebenweg 2
37077 Göttingen
Tel.: 0551 209120


Klaus Nieding
Kanzlei: Woedtke Reszel & Partner
Solmsstraße 25
60486 Frankfurt/Main
Tel.: 069 2385380


Dieter Barth
Kaiserstraße 169
76133 Karlsruhe
Tel.: 0721 21811


Georg Maier-Reimer
Kanzlei: Oppenhoff & Rädler
Hohenstaufenring 62
50674 Köln
Tel.: 0221 20910


weitere Hilfe bieten:


Verbraucher-Zentrale Baden Würtemberg
Paulinenstraße 47
70178 Stuttgart
Tel: 0711 669110


Verbraucher-Zentrale Berlin
Bayreuther Straße 40
10787 Berlin
Tel.: 030 214850


Deutscher Anleger Schutzbund
Solmsstraße 25
60486 Frankfurt/Main
Tel.: 069 2385380


Bund der Kapitalanleger
Medard Fuchsgruber
Bahnhofstraße 17
66564 Ottweiler
Tel.: 06824 91154




1st_baseman:

hmmmm....

 
09.11.01 09:23
interessiert das keinen??
MJJK:

@1st_baseman

 
09.11.01 09:33
Doch, die Liste ist schon interessant! Ich wußte bloß zuerst gar nicht, was ich dazu schreiben sollte:
- "Toll, klasse!" war das eine Extrem, das mir aber irgendwie menschlich gar nicht so liegt.
- "Hast Du auch Internet-Adressen und Fälle" das andere Extrem, aber ich wollte nicht gleich weitere Forderungen an Dich stellen.
Aber es ist auf jeden Fall eine gute Startposition wenn man einen Anwalt in diesen Dingen braucht...
1st_baseman:

@MjjK

 
09.11.01 09:38
1st_baseman:

bzw...

 
09.11.01 09:39
MJJK:

Danke, 1st_baseman! Das ist ok. o.T.

 
09.11.01 10:07
ztlanger:

Kein Fall für die Börsenaufsicht

 
09.11.01 10:13
Ich hab, äh, von Erfahrungen mit 2 Firmen mit Firmensitz in der Schweiz:

RMT Risk Management Trading Ltd.
Bahnhofstrasse 69
CH-80001 Zürich

T&T Capital Trading
Bahnhofstrasse 69
CH-80001 Zürich

Mehr kann ich hier im Moment nicht schreiben, aber vielleicht ergibt sich ein Erfahrungsaustausch.
cap blaubär:

adhäsion?????

 
09.11.01 11:52
Bank haftet für schlechte Beratung
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Nach einer Pleite mit Anleihen muss erneut eine Bank Schadenersatz an Anleger zahlen. Das Institut klärte die Investorin nicht hinreichend über Risiken auf und muss nun für die mangelhafte Beratung haften.


 
(© DPA)


Justitia macht Anlegern neue Hoffnung.


Hamburg – Das Oberlandesgericht Bamberg (Aktenzeichen 4 U 62/01) hat eine bayerische Bank zur Zahlung von rund 115.000 Mark Schadenersatz (inklusive Zinsen) verurteilt, nachdem eine Kundin mit Wandelanleihen des Flugzeugbauers Fokker erhebliche Verluste erlitten hatte.

Die Kundin aus Bad Homburg hatte Anfang 1995 ein Beratungsgespräch mit Vertretern der Fürstlich Castell'schen Bank aus Würzburg geführt, da sie eine größere Erbschaft anlegen wollte. Die Berater rieten der Frau unter anderem zum Kauf von Fokker-Wandelanleihen im Wert von rund 220.000 Mark. Im Oktober 1995 erfuhr die Kundin, dass der Kurs der Anleihe dramatisch gefallen war. Ihr Verlust belief sich zum damaligen Zeitpunkt auf rund 80.000 Mark. Wenig später, am 22. Januar 1996, stellte Fokker Konkursantrag.

Bank klärte über Risiken nicht hinreichend auf

Die Anlegerin machte geltend, sie sei über die Risiken der Papiere nicht hinreichend aufgeklärt worden. Die Bamberger Richter schlossen sich dieser Auffassung an. In der Urteilsbegründung heißt es: "Die Beklagte hat gegen die Pflichten zur anlegergerechten und objektgerechten Anlageberatung ... schuldhaft verstoßen. ... Weiter muss eine Bank, die ausländische Wertpapiere in ihre Anlageempfehlung aufnimmt, die Papiere einer eigenen Prüfung unterziehen."

Nach Ansicht der Richter hätten die Berater "neben der Kursproblematik auch die Währungsproblematik, die Konkursquotenproblematik und die Wirkungsweise einer Wandelanleihe" erläutern müssen. Dies sei jedoch nicht geschehen.

Urteil auf Luftfahrt-Pleiten übertragbar?

Für den Münchener Anwalt Klaus Rotter, der die Klage in Bamberg vertrat, ist das Urteil ein Durchbruch im Anlegerschutz. Rotter: "Bisher wurden viele Schadenersatzklagen mit dem Hinweis auf den üblichen Risiko-Hinweis der Bank abgeschmettert. Nun wurde erstmals entschieden, dass die 'normale Beratung' bei hochriskanten Anlagen wie Aktien-Anleihen nicht ausreicht." Nach Ansicht Rotters ist das Urteil vor allem für diejenigen Anleger relevant, die durch die jüngsten Pleiten im Luftfahrt-Bereich Geld verloren haben.

Auch Commerzbank zahlte bereits Schadenersatz

Mangelhafte Beratung im Fall Fokker beschäftigt die Gerichte indes seit geraumer Zeit. Im März dieses Jahres hatte das Landgericht Frankfurt die Commerzbank zu einem Schadensersatz von 600.000 Mark verurteilt. (Aktenzeichen: 3/11 O 16/99). Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt zog die Bank in einer mündlichen Verhandlung am 23. April 2001 die gegen das Urteil eingelegte Berufung zurück. Die Beratungshaftungsansprüche der drei Kläger gingen voll durch. Gleichzeitig gemachte Schadenersatzansprüche wegen angeblich fehlerhafter Börsenprospekte blieben dagegen ohne Erfolg.

Die Kläger hatten nach einer Empfehlung der Commerzbank Anleihen des niederländischen Flugzeugherstellers erworben. Zwar hatte die Commerzbank 1995 die Anleger in einem Brief über die desolate wirtschaftliche Situation des Unternehmens informiert, so Rotter gegenüber manager-magazin.de. Ein von der Bank konstatiertes Mitverschulden der Anleger erkannte das Gericht allerdings nicht an.

Ohne aktive Verkaufsempfehlung kein Mitverschulden

Die Richter stellten damals vielmehr fest, dass eine ausdrückliche Verkaufsempfehlung der Bank für ein Mitverschulden der Kläger erforderlich gewesen wäre. Diese Verkaufsempfehlung hatte die Bank allerdings nicht ausgesprochen. Rotter: "Im Klartext heißt das: Ich muss mit der gleichen Intensität, mit der ich Kunden zum Kauf rate, auch zum Verkauf raten."

Das Pikante an dem Fall: Bei einem der drei Kläger handelte es sich nach Angaben der Kanzlei Rotter um ein ehemaliges Vorstandsmitglied eines deutschen Automobilkonzerns. Dieser Kläger hätte also über eine beträchtliche geschäftliche Erfahrung verfügen müssen. Der Auffassung, dass allein dieser Umstand automatisch zu einer reduzierten Beratungspflicht der Bank führe, folgte das Gericht ebenso nicht.

Clemens von Frentz/Lutz Reiche


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