Amtsgericht München weist Schadenersatzklage gegen EM.TV zurück
Unterföhring (vwd) - Das Amtsgericht München hat am Donnerstag eine Schadenersatzklage gegen das angeschlagene Medienunternehmen EM.TV & Merchandising AG, Unterföhring, zurückgewiesen. Richterin Elisabeth Fehlhammer begründete die Entscheidung damit, dass der vom Kläger vorgebrachte Tatbestand nach Ansicht des Gerichts nicht erfüllt ist. Das Gericht sehe auf Grund des Gesetzes keinen individuellen Schutz des Anlegers begründet, aus dem sich ein Schadenersatz ableiten lasse. Der Kläger habe zu einem Zeitpunkt Aktien gekauft, zu dem es klar gewesen sei, dass es sich bei EM.TV um ein riskobehaftetes Papier handele. Dieses Risiko habe sich erfüllt.
Ein Kleinaktionär hatte das Unternehmen sowie dessen Ex-Vorstandsvorsitzenden Thomas Haffa und Ex-Finanzvorstand Florian Haffa auf Schadenersatz von 5.125,25 DEM verklagt. Die beiden Vorstände sowie das Unternehmen selbst hätten "sehenden Auges" unzutreffende Gewinnprognosen abgegeben". Rechtsanwalt Andreas W. Tilp von Tilp & Kälberer, Berlin/Kirchentellinsfurt bei Tübingen, der Kanzlei des Klägers, erklärte nach dem Urteil auf Anfrage, man hätte es natürlich gern gesehen, bereits vor dem Amtsgericht zu gewinnen. In Absprache mit dem Mandanten werde man in Berufung gehen.
Ziel sei es, so schnell wie möglich an den Europäischen Gerichtshof zu kommen, um dort das deutsche Ad-hoc-Recht überprüfen zu lassen. "Wir bleiben zuversichtlich, dass unser Mandant das Geld bekommt", sagte Tilp. Sollte EM.TV auch in letzter Instanz gewinnen, so ist es nach Ansicht von Tilp um den Kapitalmarkt in Deutschland schlecht bestellt. Gegen das Urteil kann innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zustellung Berufung eingelegt werden.
Unterdessen hat Oberstaatsanwalt Manfred Wick von der Staatsanwaltschaft München angekündigt, dass das Ermittlungsverfahren gegen Florian Haffa teilweise eingestellt wird. "Der Verdacht auf Insiderhandel hat sich nicht bestätigt", bestätigte er einen entsprechenden Bericht der "Finacial Times Deutschland" (Donnerstagausgabe). In den kommenden zwei bis drei Wochen sollen auch die Ermittlungen gegen Thomas und Florian Haffa wegen des Verdachts unrichtiger Darstellung abgeschlossen sein, sagte Wick am Donnerstag auf Anfrage. Er wolle aber keine Prognose abgeben, ob auch dieses Verfahren eingestellt wird.
Unterföhring (vwd) - Das Amtsgericht München hat am Donnerstag eine Schadenersatzklage gegen das angeschlagene Medienunternehmen EM.TV & Merchandising AG, Unterföhring, zurückgewiesen. Richterin Elisabeth Fehlhammer begründete die Entscheidung damit, dass der vom Kläger vorgebrachte Tatbestand nach Ansicht des Gerichts nicht erfüllt ist. Das Gericht sehe auf Grund des Gesetzes keinen individuellen Schutz des Anlegers begründet, aus dem sich ein Schadenersatz ableiten lasse. Der Kläger habe zu einem Zeitpunkt Aktien gekauft, zu dem es klar gewesen sei, dass es sich bei EM.TV um ein riskobehaftetes Papier handele. Dieses Risiko habe sich erfüllt.
Ein Kleinaktionär hatte das Unternehmen sowie dessen Ex-Vorstandsvorsitzenden Thomas Haffa und Ex-Finanzvorstand Florian Haffa auf Schadenersatz von 5.125,25 DEM verklagt. Die beiden Vorstände sowie das Unternehmen selbst hätten "sehenden Auges" unzutreffende Gewinnprognosen abgegeben". Rechtsanwalt Andreas W. Tilp von Tilp & Kälberer, Berlin/Kirchentellinsfurt bei Tübingen, der Kanzlei des Klägers, erklärte nach dem Urteil auf Anfrage, man hätte es natürlich gern gesehen, bereits vor dem Amtsgericht zu gewinnen. In Absprache mit dem Mandanten werde man in Berufung gehen.
Ziel sei es, so schnell wie möglich an den Europäischen Gerichtshof zu kommen, um dort das deutsche Ad-hoc-Recht überprüfen zu lassen. "Wir bleiben zuversichtlich, dass unser Mandant das Geld bekommt", sagte Tilp. Sollte EM.TV auch in letzter Instanz gewinnen, so ist es nach Ansicht von Tilp um den Kapitalmarkt in Deutschland schlecht bestellt. Gegen das Urteil kann innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zustellung Berufung eingelegt werden.
Unterdessen hat Oberstaatsanwalt Manfred Wick von der Staatsanwaltschaft München angekündigt, dass das Ermittlungsverfahren gegen Florian Haffa teilweise eingestellt wird. "Der Verdacht auf Insiderhandel hat sich nicht bestätigt", bestätigte er einen entsprechenden Bericht der "Finacial Times Deutschland" (Donnerstagausgabe). In den kommenden zwei bis drei Wochen sollen auch die Ermittlungen gegen Thomas und Florian Haffa wegen des Verdachts unrichtiger Darstellung abgeschlossen sein, sagte Wick am Donnerstag auf Anfrage. Er wolle aber keine Prognose abgeben, ob auch dieses Verfahren eingestellt wird.