Montag, 14. Oktober 2002
"Erweiterte Steuerpflicht"
Aktionäre müssen zahlen
Nach den Vorstellungen der rot-grünen Regierungskoalition soll es künftig eine "erweiterte Steuerpflicht für Veräußerungsgewinne bei Wertpapieren" geben. Bislang müssen solche Erträge nur dann versteuert werden, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als ein Jahr liegt.
Wie diese erweiterte Steuerpflicht aussehen soll, darüber war zunächst nichts zu erfahren. Auf jeden Fall aber haben sich die Fraktionen von Rot-Grün bei ihren Koalitionsgesprächen in Berlin darauf geeinigt, dass Gewinne aus dem Verkauf von Aktien künftig grundsätzlich steuerpflichtig werden sollen. SPD-Fraktionschef Franz Müntefering sagte, die Steuerpflicht für Veräußerungserlöse bei Wertpapieren solle ausgeweitet werden. Grünen-Fraktionschef Kuhn sprach von Plänen, wonach Kontrollmitteilungen für die Kapitalertragsbesteuerung enigeführt werden sollen.
Rot-Grün hatte sich bereits in einem Entwurf für den Koalitionsvertrag für eine internationale Prüfung der so genannten Tobin-Steuer auf kurzfristige Finanztransaktionen ausgesprochen.
Kritik vonseiten der Aktionärsschützer
Die Pläne der Bundesregierung für eine Ausweitung der Steuer auf Aktiengewinne stoßen bei Aktionärsschützern auf scharfe Kritik. Eine solche Regelung wäre für den Kapitalmarkt gerade zum jetzigen Zeitpunkt kontraproduktiv, sagte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz, Ulrich Hocker.
Als besonders problematisch bezeichnete Hocker eine mögliche Ausdehnung der Steuer auf Fonds. Sollte die erweiterte Spekulationssteuer auch für diese gelten, wäre eine Abwanderung ins Ausland, etwa nach Luxemburg oder in die Schweiz, zu befürchten.
Fraglich sei darüber hinaus der Umgang mit Verlusten aus Aktiengeschäften. Sofern diese gegengerechnet werden könnten, liefe das Ganze auf ein „Nullsummenspiel“ hinaus, so Hocker weiter.
Sind Spekulationsgewinne verfassungskonform?
Im Juli hatte der Bundesfinanzhof verkündet, dass die Besteuerung von Spekulationsgewinnen verfassungswidrig ist. Nun muss das Bundesverfassungsgericht über die Besteuerung von Spekulationsgewinnen entscheiden.
Der Steuerrechtsexperte Klaus Tipke hatte geklagt, da er den Grundsatz der Steuergleichheit durch die Besteuerung der Spekulationsgewinne verletzt sah. Sein Argument: Nur wer die Gewinne in seiner Steuererklärung angebe, werde besteuert. Eine Überprüfung der Angaben finde aber nicht statt.
Innerhalb einer Spekulationsfrist von einem Jahr sind Spekulationsgewinne zu versteuern. Realisiert der Aktionär seine Gewinne erst nach einer Haltefrist von einem Jahr sind die Erträge aus dem Aktienverkauf nicht steuerpflichtig.
"Erweiterte Steuerpflicht"
Aktionäre müssen zahlen
Nach den Vorstellungen der rot-grünen Regierungskoalition soll es künftig eine "erweiterte Steuerpflicht für Veräußerungsgewinne bei Wertpapieren" geben. Bislang müssen solche Erträge nur dann versteuert werden, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als ein Jahr liegt.
Wie diese erweiterte Steuerpflicht aussehen soll, darüber war zunächst nichts zu erfahren. Auf jeden Fall aber haben sich die Fraktionen von Rot-Grün bei ihren Koalitionsgesprächen in Berlin darauf geeinigt, dass Gewinne aus dem Verkauf von Aktien künftig grundsätzlich steuerpflichtig werden sollen. SPD-Fraktionschef Franz Müntefering sagte, die Steuerpflicht für Veräußerungserlöse bei Wertpapieren solle ausgeweitet werden. Grünen-Fraktionschef Kuhn sprach von Plänen, wonach Kontrollmitteilungen für die Kapitalertragsbesteuerung enigeführt werden sollen.
Rot-Grün hatte sich bereits in einem Entwurf für den Koalitionsvertrag für eine internationale Prüfung der so genannten Tobin-Steuer auf kurzfristige Finanztransaktionen ausgesprochen.
Kritik vonseiten der Aktionärsschützer
Die Pläne der Bundesregierung für eine Ausweitung der Steuer auf Aktiengewinne stoßen bei Aktionärsschützern auf scharfe Kritik. Eine solche Regelung wäre für den Kapitalmarkt gerade zum jetzigen Zeitpunkt kontraproduktiv, sagte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz, Ulrich Hocker.
Als besonders problematisch bezeichnete Hocker eine mögliche Ausdehnung der Steuer auf Fonds. Sollte die erweiterte Spekulationssteuer auch für diese gelten, wäre eine Abwanderung ins Ausland, etwa nach Luxemburg oder in die Schweiz, zu befürchten.
Fraglich sei darüber hinaus der Umgang mit Verlusten aus Aktiengeschäften. Sofern diese gegengerechnet werden könnten, liefe das Ganze auf ein „Nullsummenspiel“ hinaus, so Hocker weiter.
Sind Spekulationsgewinne verfassungskonform?
Im Juli hatte der Bundesfinanzhof verkündet, dass die Besteuerung von Spekulationsgewinnen verfassungswidrig ist. Nun muss das Bundesverfassungsgericht über die Besteuerung von Spekulationsgewinnen entscheiden.
Der Steuerrechtsexperte Klaus Tipke hatte geklagt, da er den Grundsatz der Steuergleichheit durch die Besteuerung der Spekulationsgewinne verletzt sah. Sein Argument: Nur wer die Gewinne in seiner Steuererklärung angebe, werde besteuert. Eine Überprüfung der Angaben finde aber nicht statt.
Innerhalb einer Spekulationsfrist von einem Jahr sind Spekulationsgewinne zu versteuern. Realisiert der Aktionär seine Gewinne erst nach einer Haltefrist von einem Jahr sind die Erträge aus dem Aktienverkauf nicht steuerpflichtig.