Kommt auf die Gesamtheit der Forderungen aller Masse- und sonstigen Gläubiger sowie die Summe aller Verfahrens- und Verfahrensnebenkosten an. Das können noch weitaus mehr als die aktuell im Raum stehenden Beträge sein.
Nehmen wir ein Wunder bei der Air Berlin PLC an und stellen uns in einer Vision vor, dass nach Abzug aller Forderungen/Kosten noch Geld übrig bliebe, dann wäre dieses an die rund 116,8 Mio. Aktien zu verteilen.
dejure.org/gesetze/InsO/199.html
Ein Sechser im Lotto dürfte wohl wahrscheinicher sein, wenn ich mir die Rahmenbedingungen und Fakten so anschaue. ;-)
Meine Meinung.