BAFin stellt Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über AHAG AG
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) stellt Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der AHAG Wertpapierhandelsbank AG
Nachdem bereits gegenüber der AHAG Anfang Mai ein Moratorium verhängt wurde und daraufhin sich eine Investorengruppe - sowohl vom Aufsichtsrat wie auch von der Zusage zur Bereitstellung von liquiden Mitteln - distanziert hatte, stellte nunmehr die BAFin den Insolvenzantrag über das Vermögen der Gesellschaft beim Amtsgericht Dortmund.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Rainer Salmen von der Kanzlei Dr. Husemann, Eickhoff, Salmen & Partner GbR, Dortmund, bestellt.
Die AHAG Wertpapierhandelsbank AG hatte für das Überleben der Gesellschaft am 06. März 2002 auf einer außerordentlichen Hauptversammlung notwendige Sanierungs- und Kapitalmaßnahmen beschlossen. Diese wurden durch eine Aktionärsgruppe angefochten. Dies hatte zur Folge, dass die Kapitalerhöhungsbeschlüsse, die zur Wiedererlangung der Liquidität erforderlich gewesen wären, nicht zur Eintragung gelangt sind. Damit konnte die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft nicht mehr als gesichert angesehen werden.
Dortmund, den 12. Juni 2002
Der Vorstand
Für weitere Rückfragen: Thomas Aldenrath, Vorstand, Tel. 0231 45 987316-20, e-mail: al@ahag.de Uwe Wortmann, Vorstand, Tel. 0231 45 987316-50, e-mail: wo@ahag.de
Rechtsanwälte Achim Thomas Thiele und Rainer Salmen von der Kanzlei Dr. Husemann, Eickhoff, Salmen & Partner GbR, Tel. 0231 45 54 11 - 251
AHAG Wertpapierhandelsbank AG Postfach 16 03 40 in 44333 Dortmund, Büro: Pierbusch 17 in 44536 Lünen
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 12.06.2002 WKN:
501330; ISIN:
DE0005013304; Index: Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt und Düsseldorf; Freiverkehr in Berlin, Hamburg, München und Stuttgart
121203 Jun 02
12.06.2002 12:03
-red- /