...die Aktionäre beim Insoverwalter einen Antrag stellen, das das Delisting aufgehoben wird, mit der Begründung:
Die Handelbarkeit einer Aktie stellt an sich schon einen Wert dar, da der ausserbörsliche Handel mit hohen Kosten und unangemessenem Aufwand verbunden ist, dann kann der Insoverwalter das Delisting zurücknehmen.
Das ist hier geschehen, zumindest für den Handelsplatz Düsseldorf.
Für Frankfurt ist es eh egal, weil die bald schliessen, siehe Posting 362
wewewe.diesistkeineaufforderungzuirgendetwas.de