Ich habe heute die Einladung zur Hauptversammlung der AGIV erhalten. Der Termin steht an zum 4.Februar 2005.
Meines Erachtens macht die TO durchaus Sinn. Zur Kapitalherabsetzung werden die Aktionäre "zur Ader" gelassen. Das stimmt. Im Verhältnis wird 1 zu 4 herabgesetzt. D.h. aus vier Aktien wird eine. Das Grundkapital sinkt von rd 36.0 Mio auf 9.0 Mio.
Anschliessend soll eine Kapitalerhöhung Platz greifen im Verhältnis 6 zu 1. Damit soll das Grundkapital auf 54.0 Mio erhöht werden. Die Altaktionäre erhalten je 1 alter Aktie(nach Zusammenlegung)ein auf 14 Tage befristetes Angebot zum Erwreb von 6 neuen Aktien im Nennbetrag von 1,-- Euro.Diese Aktien sind mit einem Gewinnvorzug ausgestattet und sollen bis 2009 jeweils mit 0.10 Euro je Geschäftsjahr bedient werden.(Also return on invest von 0,50).
Der Beschluss zur Kapitalerhöhung soll unwirkasm werden, wenn nicht mind. 11.0 Mio Vorzugsaktien gezeichnet werden bis Ende Mai 2005!!
Neuer Aufsichtsrat soll gewählt werden, u.a Herr Alexander Knapp Voith, St Moritz, Schweiz Kaufmann. M.E. ist Voith auch Grossaktionär der AGIV.
Dann der Knall im All: Bedingter Beschluss zur Fortsetzung der Gesellschaft, falls Insolvenzverfahren bis 3. Februar eröffnet wurde. In diesem Fall soll mit Bestätigung des Insolvenzplanes und Aufhebung des Insolvenzverfahrens die Gesellschaft fortgesetzt werden.
Sollte das Insolvenzverfahren nicht bis zum 3.Februar eröffnet sein, sollen--so TOP 9-- die übrigen Beschlüsse zur Kapitalherab-bzw. Heraufsetzung durchgeführt werden.
Mein Fazit:
Hoch spekulativ, aber rechtlich gut durchdacht. Der Insolvenzplan zwingt Gläubiger zu Forderungsverzichten, sonst gibt es nichts bzw. wenig bei Zwangsversteigerung der Assets.Im Übrigen aufwendiges Verfahren, das auch "Unruhe" im Markt bringt. Immobilienzwangsversteigerungen sind nicht so doll.
Kapitalerhöhung nach Herabsetzung machen die "grossen" Altaktionäre mit links. Anschliessend führt Gewinnvorzug zu 50%igem Rückfluss der Mittel.Die Liquidität ist dann wieder da und durch den Kapitalschnitt ist die Überschuldung beseitigt.
Na ja--wir werden sehen.
Ciao B.L.
Meines Erachtens macht die TO durchaus Sinn. Zur Kapitalherabsetzung werden die Aktionäre "zur Ader" gelassen. Das stimmt. Im Verhältnis wird 1 zu 4 herabgesetzt. D.h. aus vier Aktien wird eine. Das Grundkapital sinkt von rd 36.0 Mio auf 9.0 Mio.
Anschliessend soll eine Kapitalerhöhung Platz greifen im Verhältnis 6 zu 1. Damit soll das Grundkapital auf 54.0 Mio erhöht werden. Die Altaktionäre erhalten je 1 alter Aktie(nach Zusammenlegung)ein auf 14 Tage befristetes Angebot zum Erwreb von 6 neuen Aktien im Nennbetrag von 1,-- Euro.Diese Aktien sind mit einem Gewinnvorzug ausgestattet und sollen bis 2009 jeweils mit 0.10 Euro je Geschäftsjahr bedient werden.(Also return on invest von 0,50).
Der Beschluss zur Kapitalerhöhung soll unwirkasm werden, wenn nicht mind. 11.0 Mio Vorzugsaktien gezeichnet werden bis Ende Mai 2005!!
Neuer Aufsichtsrat soll gewählt werden, u.a Herr Alexander Knapp Voith, St Moritz, Schweiz Kaufmann. M.E. ist Voith auch Grossaktionär der AGIV.
Dann der Knall im All: Bedingter Beschluss zur Fortsetzung der Gesellschaft, falls Insolvenzverfahren bis 3. Februar eröffnet wurde. In diesem Fall soll mit Bestätigung des Insolvenzplanes und Aufhebung des Insolvenzverfahrens die Gesellschaft fortgesetzt werden.
Sollte das Insolvenzverfahren nicht bis zum 3.Februar eröffnet sein, sollen--so TOP 9-- die übrigen Beschlüsse zur Kapitalherab-bzw. Heraufsetzung durchgeführt werden.
Mein Fazit:
Hoch spekulativ, aber rechtlich gut durchdacht. Der Insolvenzplan zwingt Gläubiger zu Forderungsverzichten, sonst gibt es nichts bzw. wenig bei Zwangsversteigerung der Assets.Im Übrigen aufwendiges Verfahren, das auch "Unruhe" im Markt bringt. Immobilienzwangsversteigerungen sind nicht so doll.
Kapitalerhöhung nach Herabsetzung machen die "grossen" Altaktionäre mit links. Anschliessend führt Gewinnvorzug zu 50%igem Rückfluss der Mittel.Die Liquidität ist dann wieder da und durch den Kapitalschnitt ist die Überschuldung beseitigt.
Na ja--wir werden sehen.
Ciao B.L.