Telekomfirmen drohen durch Gesetzesänderungen Millionen-Kosten
Telekomfirmen drohen durch Gesetzesänderungen Millionen-Kosten
Von Stefan Paul Mechnig - Dow Jones Newswires
DÜSSELDORF (Dow Jones-VWD)--Zahlreichen deutschen Telekommunikations- und
Internetunternehmen drohen durch geplante Gesetzesänderungen zusätzliche
Aufwendungen in Millionenhöhe. Ausgangspunkt ist ein Dow Jones Newswires
vorliegender Entwurf für Ergänzungen am Telekommunikationsgesetz, den der
Bundestag am Freitag verabschieden soll. Die Unternehmen halten die neuen
Regelungen zum Teil für unnötig und sehen darin eine Einengung und
Bürokratisierung.
Der Hintergrund: In das vor einem Jahr in Kraft getretene neue
Telekommunikationsgesetz soll eine Vielzahl bestehender und zusätzlicher
Rechtsverordnungen insbesondere zum Kundenschutz integriert werden. Am
(morgigen) Mittwoch soll das Paket noch zur Vorbereitung der entscheidenden
Bundestagssitzung im Wirtschaftsausschuss behandelt werden, doch die
Unternehmen sind mit einigen Vorhaben nicht einverstanden.
Das betrifft zum einen die Absicht, die so genannten
Einzelverbindungsnachweise auf den Kundenrechnungen auf Prepaid-Produkte
sowie über die Sprachtelefonie hinaus auch auf Verbindungen ins Internet
auszuweiten. "Allein für die technische Umstellung kämen auf die Unternehmen
Investitionen zu, die mindestens im hohen zweistelligen Millionenbereich
liegen", kritisierte eine Sprecherin des Verbandes der Anbieter von
Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM), der die meisten
Konkurrenten der Deutschen Telekom AG vertritt. Diese Kosten müssten auf die
Kunden umgelegt werden, was die Attraktivität der Produkte mindern würde.
Im Fall der Internetnutzung wären die Kosten für einen Einzelnachweis mit
1,2 Cent höher als die Online-Verbindung selbst, die derzeit im
Internet-by-Call bei unter einem Cent pro Minute liege, rechnet der Verband
vor. Die geplante Ausweitung auf das Web gehe zudem über die Vorgaben der
Europäischen Union hinaus, die eine Beschränkung auf die Sprachtelefonie
vorsehe. Bei Prepaid-Angeboten, also Telefonaten über Guthabenkarten, sei
die Kostenkontrolle zudem durch das Produkt selbst gewährleistet. Außerdem
hätten die Verbraucher bereits die rechtliche Möglichkeit, nicht
nachvollziehbare Abrechnungen nachträglich zu überprüfen.
Unzufrieden ist der Verband auch mit dem Vorhaben, Call-by-Call zu
Preisansagen zu verpflichten. Da dies für herkömmliche Telefonate nicht
geplant sei, würden die Anbieter gegenüber der Telekom und anderen
Netzbetreibern benachteiligt. Die bestehenden freiwilligen Angebote seien
ausreichend; die Preisansage sollte als differenzierendes Wettbewerbsmerkmal
erhalten bleiben. Auch hier geht der Gesetzgeber nach Ansicht des VATM weit
über den EU-Rahmen hinaus. "Die technische Aufrüstung würde Investitionen in
dreistelliger Millionenhöhe notwendig machen", erläuterte die Sprecherin.
Betroffen wären zum einen die kleineren der insgesamt knapp 100
Call-by-Call-Anbieter, deren Überleben in diesem ohnehin durch geringe
Margen geprägten Geschäft auf mittlere Sicht gefährdet wäre. Zum anderen
müssten große Unternehmen wie Arcor oder Tele 2, die neben Call-by-Call auch
Preselection-Gespräche mit fester Einstellung der Betreibervorwahl anbieten,
für viel Geld ihre Technik umstellen.
Für problematisch hält der VATM ferner den Vorstoß, eine Pflicht zur
Preisanzeige ab einem gewissen Volumen auch für SMS-Dienste einzuführen, die
nicht im Abonnement bezogen werden. Das würde vor allem die
Mobilfunkunternehmen betreffen. Bei Kurzmitteilungen, die teurer sind als 1
EUR, sollen die Anbieter nach den Vorstellungen der Politik vorab eine
Info-SMS verschicken. Willigt der Kunde in das Angebot ein, soll er dies
ebenfalls per SMS kundtun. Diese Regelung würde Geschäftsmodelle gefährden
und die Unternehmen mit Kosten belasten, ohne dass dem ein positiver Effekt
für den Verbraucher gegenüber stünde, argumentiert der Verband.
-Von Stefan Paul Mechnig, Dow Jones Newswires; +49 (0) 211 138 72 13,
duesseldorf.de@dowjones.com
(ENDE) Dow Jones Newswires/14.6.2005/stm/jhe
Quelle:Dow Jones-VWD 14/06/2005 14:37