Deutsche Aktiengesellschaften gehen dazu über, schlechte Nachrichten mitten in der Nacht mitzuteilen - in der Hoffnung, dass sie dann von weniger Anlegern wahrgenommen werden.

Einige Beispiele aus den vergangenen Wochen: Die Media AG meldete am 27. Februar um 0.40 Uhr einen drastischen Umsatzrückgang. Consors beichtete am 18. März um 20.46 Uhr einen Verlust von 125 Millionen Euro. Da die meisten Zeitungen bereits deutlich früher Redaktionsschluss haben, bekommen viele Kleinaktionäre solche kursrelevanten Informationen erst mit, wenn es für eine Reaktion bereits zu spät ist.
Auch die Deutsche Telekom musste in der vergangenen Woche Kritik einstecken, weil sie ihre Ad-hoc-Mitteilung erst kurz vor 22 Uhr herausgab, dass sie die Dividende um 40 Prozent kürzen will. Die Telekom begründet den späten Zeitpunkt damit, dass dann sowohl die deutsche als auch die US-Börse geschlossen seien.
Diese Entschuldigung hält das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel für fragwürdig. Um Insider-Geschäften vorzubeugen, sind die Unternehmen durch das Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet, kursrelevante Tatsachen "unverzüglich" mitzuteilen. "Warten gilt nicht", sagt eine Sprecherin des Bundesaufsichtsamts.
Gruß
Happy End

Einige Beispiele aus den vergangenen Wochen: Die Media AG meldete am 27. Februar um 0.40 Uhr einen drastischen Umsatzrückgang. Consors beichtete am 18. März um 20.46 Uhr einen Verlust von 125 Millionen Euro. Da die meisten Zeitungen bereits deutlich früher Redaktionsschluss haben, bekommen viele Kleinaktionäre solche kursrelevanten Informationen erst mit, wenn es für eine Reaktion bereits zu spät ist.
Auch die Deutsche Telekom musste in der vergangenen Woche Kritik einstecken, weil sie ihre Ad-hoc-Mitteilung erst kurz vor 22 Uhr herausgab, dass sie die Dividende um 40 Prozent kürzen will. Die Telekom begründet den späten Zeitpunkt damit, dass dann sowohl die deutsche als auch die US-Börse geschlossen seien.
Diese Entschuldigung hält das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel für fragwürdig. Um Insider-Geschäften vorzubeugen, sind die Unternehmen durch das Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet, kursrelevante Tatsachen "unverzüglich" mitzuteilen. "Warten gilt nicht", sagt eine Sprecherin des Bundesaufsichtsamts.
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