Aus der FTD vom 6.11.2002
Eichel bittet Finanzkonzerne zur Kasse
Von Jens Tartler, Berlin
Finanzkonzerne, die Hypothekenbanken, Bausparkassen oder Pensionsfonds zu ihrem Portfolio zählen, sollen nach dem Willen der Bundesregierung höhere Steuern zahlen. Finanzminister Hans Eichel will die steuerliche Verlustverrechnung mit allen Unternehmen, die der so genannten Spartentrennung unterliegen, ab 2003 verbieten.
Das sieht der Referentenentwurf des Finanzministeriums für ein "Steuervergünstigungsabbaugesetz" vor. Die Regierung hatte zu Jahresbeginn Versicherungskonzernen bereits die Verlustverrechnung mit ihren Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen untersagt. Der rechtliche Zusammenschluss von Unternehmen, die "spartenfremde" Geschäfte machen, ist nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz nicht möglich. Mit Hinweis auf die steuerliche Gleichbehandlung will Eichel den Zugriff nun ausdehnen.
Mitteilungen der Banken
Mit dem Gesetzentwurf, der der FTD vorliegt, setzt das Ministerium die von SPD und Grünen angekündigte Verschärfung der Unternehmensbesteuerung um. Außerdem wird die Besteuerung der Verkaufsgewinne aus Wertpapier- und Immobiliengeschäften konkretisiert, die so genannte Spekulationssteuer.
Künftig sollen die Kreditinstitute in Deutschland dem Bundesamt für Finanzen jährlich die Daten ihrer Kunden mitteilen. Dort werden sie gesammelt und an das Finanzamt weitergeleitet.
Die geplante Besteuerung von Veräußerungsgewinnen soll erst für alle Verkäufe nach dem "Datum des Gesetzesbeschlusses" gelten. Wann Aktien, andere Wertpapiere oder Immobilien gekauft wurden, soll aber keine Rolle mehr spielen. Damit würde der Fiskus unbegrenzt zurückgreifen.
Rechtliche Bedenken
Das Steuergesetz ist zwar im Bundesrat zustimmungspflichtig. Trotzdem sei unter dem Datum des "Gesetzesbeschlusses" aber die Verabschiedung im Bundestag zu verstehen, sagte eine Sprecherin des Finanzministeriums. Diese ist für den 21. Februar 2003 geplant. Die Zustimmung des Bundesrates ist unsicher, solange die Union dort die Mehrheit hat. Diese Mehrheit könnte kippen, wenn die CDU bei der Landtagswahl in Hessen am 2. Februar die Regierung verlieren würde.
Verbände von Industrie, Banken und Aktionärsschützern forderten Eichel gemeinsam auf, die Pläne zur Spekulationssteuer fallen zu lassen. Das Vorhaben gefährde den Finanzplatz Deutschland, die Konjunktur und den Arbeitsmarkt. Die rechtlich fragwürdige Steuer belaste Privatanleger und schwäche die Aktienkultur. Eichels Rechnung, ab 2004 jährlich 600 Mio. Euro mehr einzunehmen, gehe nicht auf.
URL des Artikels: www.ftd.de/pw/de/1036572194904.html
Eichel bittet Finanzkonzerne zur Kasse
Von Jens Tartler, Berlin
Finanzkonzerne, die Hypothekenbanken, Bausparkassen oder Pensionsfonds zu ihrem Portfolio zählen, sollen nach dem Willen der Bundesregierung höhere Steuern zahlen. Finanzminister Hans Eichel will die steuerliche Verlustverrechnung mit allen Unternehmen, die der so genannten Spartentrennung unterliegen, ab 2003 verbieten.
Das sieht der Referentenentwurf des Finanzministeriums für ein "Steuervergünstigungsabbaugesetz" vor. Die Regierung hatte zu Jahresbeginn Versicherungskonzernen bereits die Verlustverrechnung mit ihren Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen untersagt. Der rechtliche Zusammenschluss von Unternehmen, die "spartenfremde" Geschäfte machen, ist nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz nicht möglich. Mit Hinweis auf die steuerliche Gleichbehandlung will Eichel den Zugriff nun ausdehnen.
Mitteilungen der Banken
Mit dem Gesetzentwurf, der der FTD vorliegt, setzt das Ministerium die von SPD und Grünen angekündigte Verschärfung der Unternehmensbesteuerung um. Außerdem wird die Besteuerung der Verkaufsgewinne aus Wertpapier- und Immobiliengeschäften konkretisiert, die so genannte Spekulationssteuer.
Künftig sollen die Kreditinstitute in Deutschland dem Bundesamt für Finanzen jährlich die Daten ihrer Kunden mitteilen. Dort werden sie gesammelt und an das Finanzamt weitergeleitet.
Die geplante Besteuerung von Veräußerungsgewinnen soll erst für alle Verkäufe nach dem "Datum des Gesetzesbeschlusses" gelten. Wann Aktien, andere Wertpapiere oder Immobilien gekauft wurden, soll aber keine Rolle mehr spielen. Damit würde der Fiskus unbegrenzt zurückgreifen.
Rechtliche Bedenken
Das Steuergesetz ist zwar im Bundesrat zustimmungspflichtig. Trotzdem sei unter dem Datum des "Gesetzesbeschlusses" aber die Verabschiedung im Bundestag zu verstehen, sagte eine Sprecherin des Finanzministeriums. Diese ist für den 21. Februar 2003 geplant. Die Zustimmung des Bundesrates ist unsicher, solange die Union dort die Mehrheit hat. Diese Mehrheit könnte kippen, wenn die CDU bei der Landtagswahl in Hessen am 2. Februar die Regierung verlieren würde.
Verbände von Industrie, Banken und Aktionärsschützern forderten Eichel gemeinsam auf, die Pläne zur Spekulationssteuer fallen zu lassen. Das Vorhaben gefährde den Finanzplatz Deutschland, die Konjunktur und den Arbeitsmarkt. Die rechtlich fragwürdige Steuer belaste Privatanleger und schwäche die Aktienkultur. Eichels Rechnung, ab 2004 jährlich 600 Mio. Euro mehr einzunehmen, gehe nicht auf.
URL des Artikels: www.ftd.de/pw/de/1036572194904.html