zu schaffen, damit etwas verhindert wird, was ich nicht für möglich gehalten habe, aber bei Abacho ist nichts unmöglich, obwohl die an Solidität nun wirklich nichts mit Toyota gemeinsam haben. Was ich rechtlich nicht für möglich gehalten habe und auch bisher bei keinem börsennotierten Unternehmen gesehen habe, ist folgende Klausel aus dem nachstehenden Bezugsangebot: "Ein Bezugsrechtshandel findet nicht statt." Das ist eine derartige Ungeheuerlichkeit, dass einem im wahrsten Sinne des Wortes die Spucke wegbleibt. Die Absicht ist leicht zu durchschauen: Würdet das Bezugsrecht gehandelt, wäre es trotz eines rechnerischen Wertes, vermutlich trotzdem wegen mangelnder Nachfrage nichts wert
Ich haben solche eine dreiste Unverschämtheit noch nicht erlebt und auch rechtlich nicht für möglich gehalten. Hier ist der Gesetzgeber dringend gefordert, zum Schutz von Minderheitsaktionären bei börsennotierten Papieren einen Börsenhandel des Bezugsrechts vorzuschreiben.
Falls jemand im Börsenrecht versierter ist als ich, wäre ich denkbar, worauf sich die Möglichkeit des Ausschlusses des Bezugsrechtshandels stützt. Falls es keine ausdrückliche Regelung gibt, ist das meines Erachtens eine Aushöhlung des Bezugsrechts. Denn das soll ja nicht nur dazu dienen, seine Quote aufrechtzuerhalten, sondern hat auch andere Ausgleichsfunktionen, die durch die Nichthandelbarkeit des Bezugsrechts eingeschränkt sind. Gibt es Präsedenzfälle und aktienrechtliche Kommentare dazu?
DGAP-Ad hoc: ABACHO AG
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Kapitalerhöhung
Abacho AG: Bezugsbedingungen für bevorstehende Kapitalerhöhung
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Vorstand und Aufsichtsrat der Abacho AG haben heute die Einzelheiten der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital festgelegt (siehe Ad-hoc-Meldung vom 12. Januar 2006).
Auf Grund der Ermächtigung gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung der Abacho AG, Neuss, hatte der Vorstand am 12.01.2006 mit Zustimmung des Aufsichtrates beschlossen, das Grundkapital von EUR 12.192.129,00 um bis zu EUR 1.219.211,00 auf bis zu EUR 13.411.340,00 durch Ausgabe von bis zu 1.219.211 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen.
Die neuen Aktien werden zu einem Betrag von EUR 2,80 je Aktie zunächst den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 41:4 zum Bezug angeboten. Das Bezugsrecht für Spitzenbeträge in Höhe von EUR 29.735,00 wurde ausgeschlossen. Ein Bezugsrechtshandel findet nicht statt. Die nicht von Aktionären bezogenen neuen Aktien werden nach Ablauf der Bezugsfrist im Rahmen einer Privatplatzierung bei interessierten Anlegern mindestens zum Bezugspreis verwertet.
Die Bezugsfrist der Aktionäre für die Kapitalerhöhung läuft vom 19. Januar 2006 bis zum 2. Februar 2006 (jeweils einschließlich).
Abacho AG Gerhard-Hoehme-Allee 1 41466 Neuss Deutschland
ISIN: DE0005680300 WKN: 568030 Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, München und Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 16.01.2006
Quelle: dpa-AFX