Aroundtown ist eine luxemburgische SA – wie läuft es dann für deutsche Anleger (und Anrechnung 15% Quellensteuer)?
Hier ist der ganze Vorgang gut beschrieben (Aus dem Aroundtown PDF „Information_on_the_Scrip_Dividend_dated_14_November_2020“, auf deutsch übersetzt):
Für die Bardividenden und die Aktiendividende sowie für die Alternative mit teilweiser Barzahlung und teilweiser Aktiendividende in der Meldefrist für die Quellensteuer im Jahr 2020 fällt eine Quellensteuer an. Die luxemburgische Quellensteuer beträgt 15%
der gesamten Dividende (Scrip Dividend und / oder Bardividende). Aktionäre aus anderen Ländern, z. Deutschland kann einer anderen Quellensteuer unterliegen, zu deren Einbehaltung die Depotbanken verpflichtet sind, oder die die Aktionäre zu den zuständigen Steuerbehörden überweisen müssen. Zur Begleichung der geltenden luxemburgischen Quellensteuer zieht die Gesellschaft den luxemburgischen Quellenbetrag von ca. 0,0210 EUR je Aktie ab und überweist diesen Betrag an die zuständige luxemburgische Steuerbehörde.
In Deutschland behält die inländische Depotbank oder ein anderes Depot, das ein Finanzdienstleistungsinstitut hält, eine deutsche Steuer von 26,375% einschließlich Solidaritätszuschlag auf die gesamte Dividende (Aktiendividende und / oder Bardividende) ein, während alle in Luxemburg bereits einbehaltenen Steuern vollständig auf diesen Betrag angerechnet werden und nicht zusätzlich abgezogen. Soweit der Aktionär der Kirchensteuer unterliegt, erhöht sich die Steuerschuld entsprechend. Die Kirchensteuer wird ebenfalls einbehalten, es sei denn, der Aktionär hat Einwände gegen die Weitergabe seiner Daten an das Bundeszentralamt für Steuern erhoben. Die Höhe der einbehaltenen Kirchensteuer hängt von der Religion des Aktionärs und seinem Wohnort ab. Aktionäre, die der deutschen Quellensteuer unterliegen und sich für die Aktiendividende entscheiden, werden gebeten, ihre Depotbank bezüglich des Abrechnungsprozesses der geltenden deutschen Quellensteuer zu konsultieren.