In der Satzung ist der BVB tatsächlich ermächtigt bis zum 29.11.2015 Kapitalerhöhungen auszuführen. Es gibt ein genehmigtes Kapital iHv. 30.712.500,00 EURO, wleches in Stückaktien ausgegeben werden kann. Grundsätzlich gibt es bei einer KE immer Bezugsrechte, sofern man sie nicht durch eine Ermächtigung des Aufsichtsrates ausschließt. Eine solche besteht laut Satzung. Davon kann der BVB z.B. gebrauch machen, bei einer KE gegen Bareinlagen bis zu einem Betrag von insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals. Das wären 10% von ca. 61,4 Mio. Euro Grundkapital. D.h. Eine Erhöhung um 6,14 Mio. Euro. Also eine Ausgabe von 6,14 Mio neuen Aktien. Die kann man dann einem Investor zufließen lassen. Da sich das Grundkapital dann auf ca. 67,56 Mio belaufen würde, könnte ein potentieller Investor durch eine 10% KE ca. 9% der Aktien unmittelbar durch die KE ohne Bezugsrechte erlangen. Es sei denn er deckt sich noch über den Kapitalmarkt ein. Ich will hier nur mal klar machen, dass ein Investor durch eine KE ohne Bezugsrechte nicht auf eine 10% Beteiligung kommen kann. Das realistische Szenario würde zu einer 9% Beteiligung, bei 10% KE führen. Denn sonst gibt es ja keine Aktien die man einem Investor andienen kann.
Zu den Preisen für diese Beteiligung kann man wenig sagen. Wenn Watzke aber tatsächlich einen fairen Wert bei über 600 Mio € sieht, dann würde das ca. 54 Mio. für eine 9% Beteiligung machen. Da er diese Zahl ja nun in den öffentlichen Raum getragen hat, denke ich mal, dass es sich um einen solchen Betrag auch in den Verhandlungen dreht. Alles andere würde diese Aussagen ja kaum rechtfertigen.
Zu dem Artikel. Da steht ja ganz deutlich, der BVB könnte diese Anzahl der Aktein ausgeben. Das ist ja auch richtig!! Die Ermächtigung der Satzung besteht. Da steht aber nichts dazu, in welcher Höhe es tatsächlich geplant ist. Realistisch halte ich nur die KE ohne Bezugsrecht iHv 10% des Grundkapitals.