aber ansonsten bin ich zu 100%bei dir.
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XI Spielberechtigung
Artikel 18
Allgemeine Bestimmungen
18.07
"In der Regel ist ein Spieler innerhalb derselben Spielzeit in einem UEFA Klubwettbewerb [...] nur für einen Verein spielberechtigt.Ein Spieler, der in der ersten, zweiten oder dritten Qualifikationsrunde bzw. in den Playoffs der UEFA Champions League oder der UEFA Europa League eingesetzt wurde, ist jedoch ab der Gruppenphase der UEFA Champions League oder der UEFA Europa League für einen anderen Verein spielberechtigt; [...]
>> Die Transfers dürfen theoretisch ab der Gruppenphase für andere Vereine auflaufen
"[...] ausserdem kann ein Spieler ab dem Achtelfinale gemäss den Bestimmungen in Absätzen 18.18 bis 18.21 unten nachgemeldet werden. "
>> betrifft die Wintertransfers ("Nachmeldung bis 01.02.14)
Jetzt die Einschränkung:
"Ein Ersatzspieler, der nicht eingesetzt wurde, ist für einen anderen an der UEFA Champions League oder der UEFA Europa League derselben Spielzeit teilnehmenden Verein spielberechtigt, sofern er in Übereinstimmung mit vorliegendem Reglement bei der UEFA-Administration registriert ist."
>> das betrifft die Spieler, die nicht in der Gruppenphase eingesetzt wurden. Diese dürfen ab jetzt bei ihren neuen Vereinen eingesetzt werden.
Also kurz:Spieler von Vereinen die seit September in der CL vertreten sind / waren, können in der CL Saison 13/14 nicht mehr für andere Vereine in der CL antreten.
18.18 und 18.19 sagen im wesentlichen noch folgendes aus: Es dürfen maximal 3 Spieler nachgemeldet werden (vermutl. abzgl. Friedrich also noch 2). Maximal Einer dieser 3 Spieler darf von einem Verein kommen der seit September in der EL (nicht aber CL) vertreten ist / wird, kommen.
Quelle (Seite 29 im PDF): de.uefa.com/MultimediaFiles/Download/...1/1796871_DOWNLOAD.pdf
Die Zulassung bzw. Nachmeldung von Spieler für die CL ist geregelt in dem:
Reglement der UEFA Champions League
Zyklus 2012-15
Die PDF Datei könnt Ihr euch HIER runterladen.
Wichtig für die Nachmeldung der Spieler ist:
XI Spielberechtigung
Artikel 18
Allgemeine Bestimmungen
.....
Nachmeldung
18.18
Für alle Spiele ab dem Achtelfinale darf ein Verein höchstens drei neue
spielberechtigte Spieler für die verbleibenden Spiele im laufenden
Wettbewerb nachmelden. Die Nachmeldung muss bis spätestens
3. Februar 2014 (24.00 Uhr MEZ) erfolgen. Diese Frist ist nicht erstreckbar.
18.19
Einer der drei Spieler des oben genannten Kontingents kann ausnahmsweise
nachgemeldet werden, auch wenn er bereits in einem Spiel der
Gruppenphase eines UEFA-Klubwettbewerbs von einem anderen Verein in
der aktuellen Saison eingesetzt wurde. Voraussetzung hierfür ist, dass er
nicht
a) für einen anderen Verein im selben Wettbewerb eingesetzt wurde; oder
b) für einen anderen Verein eingesetzt wurde, der derzeit im selben
Wettbewerb vertreten ist.
Servus vom Nichtfuss(ß)baller
bis auf das nachmeldedatum (bei mir fälschlicherweise 01.02 -> 03.02) ist alles gleich geblieben.
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