- Pakistans Armeechef reist nach Teheran.
- Er trifft sich mit der iranischen Führung.
- Ein überarbeiteter Vorschlag wurde vorgelegt.
- Cash in der Krise - Diese 3 Monatszahler sichern dir stabile Einnahmen! (hier klicken)
In pakistanischen Sicherheitskreisen wird Optimismus verbreitet, dass eine Vorvereinbarung zwischen den USA und dem Iran greifbar sei. Munir hätte demnach eigentlich gestern nach Teheran reisen sollen. Er habe jedoch auf grünes Licht der iranischen Verhandler gewartet, dass tatsächlich eine erste Einigung erzielt werden kann. Um welche Punkte es dabei gerade genau geht, ist nicht bekannt.
Feldmarschall Asim Munir werden gute Kontakte zu US-Präsident Donald Trump nachgesagt und gilt als Vermittler zwischen den Kriegsparteien. Der pakistanische Innenminister und Vertraute von Munir, Mohsin Naqvi, ist bereits in Teheran. Er habe sich dort in den vergangenen Tagen mehrfach mit dem iranischen Außenminister Abbas Araghtschi zum Austausch getroffen, berichtete die iranische Nachrichtenagentur Tasnim.
Katar und Pakistan hatten zuletzt nach Angaben des US-Portals "Axios" zusammen mit anderen Partnern einen überarbeiteten Vorschlag für eine Vereinbarung vorgelegt, um die Differenzen zwischen den USA und dem Iran zu überbrücken.
US-Außenminister Marco Rubio hatte sich am Donnerstag sich mit Blick auf die diplomatischen Bemühungen für ein Ende des Iran-Kriegs vorsichtig optimistisch geäußert. Er glaube, man habe Fortschritte erzielt, sagte er vor seinem Abflug zu einem Nato-Treffen in Schweden./mar/DP/zb
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.