Friedrich Merz beim EPP Kongress in München im Mai 2023
Quelle: - ©European People's Party, cc-by-2.0:
Google
dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 200

Merz stellt Ukraine weitere Hilfe bei Flugabwehr in Aussicht

BERLIN (dpa-AFX) - Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat der Ukraine weitere Unterstützung zur Verbesserung der Luftverteidigung im Abwehrkampf gegen Russland in Aussicht gestellt. Nach einem Treffen mit Nato-Generalsekretär Mark Rutte verwies er in Berlin darauf, dass dies am Donnerstag ein Thema bei einer Videokonferenz der sogenannten "Koalition der Willigen" sein werde. "Hier stehen insbesondere weitere Systeme der Luftverteidigung zur Entscheidung an und ich werde da auch entsprechende Angebote machen, die wir aus Deutschland heraus realisieren könnten."

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern

Merz begrüßte auch, dass es aus den USA Signale gebe, "die Unterstützung Kiews bei der Luftverteidigung jetzt doch noch einmal zu überdenken". Er stehe in dieser Frage "in einem guten Austausch" mit US-Präsident Donald Trump.

Trump erwägt einem Bericht zufolge die Lieferung eines zusätzlichen Flugabwehrsystems an die Ukraine und deutet damit einen möglichen Kurswechsel seiner Haltung in dem Krieg an. Laut "Wall Street Journal" (WSJ) zieht er in Betracht, Kiew angesichts der massiven russischen Angriffe ein zusätzliches Flugabwehrsystem vom Typ Patriot zu schicken. Damit würde er erstmals die Lieferung eines größeren Waffensystems an Kiew genehmigen, das über die von der Regierung seines Vorgängers Joe Biden zugesagte Anzahl hinausgeht.

In der "Koalition der Willigen" haben sich die Verbündeten der Ukraine zusammengeschlossen. Merz wird sich zu der Videokonferenz am Donnerstag von einer Ukraine-Wiederaufbaukonferenz in Rom zuschalten./mfi/DP/men


Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend