"Dabei wurden die Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts konsequent angewendet und vorhandene Flexibilitäten genutzt", heißt es in Regierungskreisen. Der im finanzpolitisch-strukturellen Plan (FSP) als Verpflichtung festgelegte Nettoausgabenpfad berücksichtige die vom Bundeskabinett am 24. Juni 2025 gefassten Beschlüsse zum Bundeshaushalt 2025 und die Eckwerte für die Jahre 2026 bis 2029.
"Maßnahmen zur Konsolidierung glaubwürdig unterlegt"
"Aufgrund der Investitionen in Infrastruktur, Sicherheit und Verteidigung in diesem und nächsten Jahr wachsen die Nettoausgaben im deutschen Staatshaushalt deutlich an", betonen die Regierungskreise. In den folgenden Jahren sei ein deutlich geringeres Wachstum der Nettoausgaben vorgesehen. "Damit wird das Ziel der fiskalischen Konsolidierung bis zum Ende des Planungshorizonts des FSP angestrebt. Diese ist mit Maßnahmen zur Konsolidierung glaubwürdig unterlegt."
Laut "Handelsblatt" wäre das deutsche Schuldenpaket für Aufrüstung und Infrastrukturausbau damit mit den EU-Regeln grundsätzlich vereinbar. Ein Defizitverfahren gegen Deutschland noch in diesem Herbst, wenn der Haushalt für 2026 vorliegt, könne dennoch nicht ausgeschlossen werden, schreibt das Blatt./wn/DP/he
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