Die Beschwerden betreffen demnach Händler im gesamten Bundesgebiet. Der Unmut richte sich häufig gegen große Supermärkte und Discounter. Nahezu jede zweite Beschwerde (47 Prozent) ging ein, weil Automaten mitteilten, dass sie Hinweisschilder nicht lesen könnten. Auf Platz zwei der beklagten Ablehnungsgründe (23 Prozent) lagen defekte Automaten. Auch über die Angabe "Produkt nicht im Sortiment" gab es Beschwerden (14 Prozent).
Verbraucherzentrale kritisiert Handel
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die Märkte nach dem Verpackungsgesetz meist verpflichtet sind, Leergut mit Einwegpfand zurückzunehmen. Unerheblich sei, wo die Flaschen und die Dosen gekauft worden sind. "Ob eine Dose zerdrückt oder eine Flasche verschmutzt ist, spielt keine Rolle", sagte Jorde. Ausnahmen gibt es für kleinere Geschäfte.
Die Verbraucherzentrale kritisiert wegen der Probleme den Handel. Jorde fordert bessere Kontrollen von Behörden und Bußgelder gegen Händler, falls sie gegen das Gesetz verstoßen.
Bei der Rückgabe von Mehrwegpfand dürfen die Händler anders als bei der von Einwegpfand dem Kunden Vorgaben machen. Das betrifft beispielsweise Glasflaschen, die mehrfach befüllt werden. So müssen Händler oft nur Mehrwegpfand in gleicher Art, Form und Größe - wie er auch verkauft wird - zurücknehmen./lkm/DP/jha
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