Eine Frau, die ihren Einkauf per Smartphone bezahlt hat. (Symbolbild)
Quelle: - © ipopba / iStock / Getty Images Plus / Getty Images:
Google
dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 571

Wirecard-Musterverfahren: Gericht verkündet erste Entscheidung

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Der Wirecard-Skandal beschäftigt am Freitag (10.00 Uhr) einmal mehr die bayerische Justiz: Im Musterverfahren um die Schadenersatzforderungen tausender geschädigter Aktionäre will das bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) eine erste Entscheidung verkünden. Erwartet wird aber nicht das Urteil. Bislang steht noch die Festlegung aus, welche "Feststellungsziele" das Musterverfahren überhaupt haben soll. Bei der mündlichen Verhandlung hatte der 1. Zivilsenat die Vorlage des Münchner Landgerichts als "äußerst dürftig" kritisiert. Demnach war die Vorlage viel zu allgemein und nicht konkret genug formuliert,

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Wirecard AG 0,0092 € Wirecard AG Chart 0,00%
Zugehörige Wertpapiere:

Das Musterverfahren läuft separat zum Strafprozess, in dem sich Ex-Vorstandschef Markus Braun und zwei Mitangeklagte seit Dezember 2022 verantworten müssen. Auf dem zivilrechtlichen Musterverfahren ruhen die Hoffnungen zehntausender Wirecard-Aktionäre, für die die Pleite des Dax -Konzerns im Sommer 2020 Kursverluste in Milliardenhöhe mit sich brachte.

Beim Insolvenzverwalter Michael Jaffé haben 50 000 Wirecard-Aktionäre Forderungen von 8,5 Milliarden Euro angemeldet. Auf Schadenersatz geklagt haben 8500 Anleger, weitere 19 000 haben Schadenersatzforderungen angemeldet, ohne Klage eingereicht zu haben. Als Musterkläger ausgewählt - hat das Oberste Landesgericht quasi stellvertretend für die übrigen Aktionäre einen hessischen Bankkaufmann ausgewählt. Der Anleger hat nach Angaben seines Anwalts eine halbe Million Euro Peter Mattil mit Wirecard-Papieren verloren./cho/DP/nas


Für dich aus unserer Redaktion zusammengestellt

Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend