Disney hatte seine Kunden bei Premium-Abos vor die Wahl gestellt, entweder eine Preiserhöhung zu akzeptieren, einen Tarifwechsel vorzunehmen oder zum Ablauf des Vertrags zu kündigen. Erst nachdem sich die Kunden für eine Option entschieden hatten, konnten sie die Filme oder Serien des Streamingdienstes gucken. Wer sich nicht entschied, dem wurde nach Angaben der Verbraucherzentrale der Zugriff verwehrt - und das, obwohl sein Vertrag noch lief.
Diese Vorgehensweise war nach Lesart der Verbraucherschützer nicht rechtens. Verbraucherinnen und Verbraucher dürften nicht durch technische Barrieren dazu gedrängt werden, Vertragsänderungen zu akzeptieren, sagt Iwona Husemann, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW. "Der Zugang zu bereits bezahlten Leistungen darf nicht an die Zustimmung zu neuen Bedingungen gekoppelt werden." Disney hat sich den Angaben zufolge verpflichtet, auf solche Zugangsbeschränkungen spätestens zum 31. Mai zu verzichten./wdw/DP/jha
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