In allen Fällen geht es um Dieselmotoren mit manipulierter Software, die bewirkte, dass Abgasvorgaben zwar auf dem Teststand, nicht aber im realen Betrieb eingehalten wurden. Je nach Position im Unternehmen sollen die Angeklagten daran aber unterschiedlichen Anteil gehabt haben: Teils sollen sie an der Entwicklung der Motoren beteiligt gewesen sein, teils die Manipulation in Auftrag gegeben haben.
Bei den ehemaligen Vorständen geht es um den Vorwurf, dass sie die Produktion der manipulierten Fahrzeuge genehmigt haben beziehungsweise diese später nicht gestoppt und die Autos nicht zurückgerufen haben sollen.
Um wie viele Fahrzeuge - und damit, um wie viele angeklagte Betrugsfälle und welche Schäden - es geht, unterscheidet sich ebenfalls je nach Angeklagtem. Bei allen geht es allerdings um eine sechsstellige Zahl, bis hin zu mehr als 430.000 Fahrzeugen. Die unterstellten Schäden sind enorm. Sie reichen von Dutzenden Millionen bis hin zu mehr als drei Milliarden Euro. Auch hier mit Unterschieden zwischen den Angeklagten und abhängig davon, wie die Schäden berechnet werden.
Niedrigerer Promi-Level
| Strategie | Hebel | |||
| Steigender Kurs |
Call
|
5
|
10
|
20
|
| Fallender Kurs |
Put
|
5
|
10
|
20
|
Im zweiten Verfahren ist die Anlagebank weniger prominent besetzt als im ersten Strafprozess. Damals wurde unter anderem der ehemalige Chef des Autobauers, Rupert Stadler, zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und der Zahlung von 1,1 Millionen Euro verurteilt. Dieses Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Der Prozess hatte sich damals unter großem öffentlichem Interesse mehr als 170 Verhandlungstage hingezogen, diesmal sind bereits 50 Termine angesetzt.
Der Dieselskandal hatte 2015 die Autobranche erschüttert. Damals wurde bekannt, dass der VW
Neben den Urteilen gegen die ehemaligen Audi-Mitarbeiter in München gab es auch in Braunschweig bereits Urteile gegen VW-Mitarbeiter - dort auch mit Haftstrafen. Ein zweiter Prozess läuft dort bereits.
Eher kleiner Saal
Anders als beim ersten Audi-Strafprozess, der teilweise im größten Münchner Gerichtssaal in der JVA Stadelheim stattfand, ist das Ambiente diesmal deutlich biederer. Das Verfahren begann am Montag in einem eher kleinen Saal des Strafjustizzentrums auf altem, graubraunen Teppichboden und an Tischen aus mittelbraunem Furnierholz.
Die Angeklagten folgten der Anklageverlesung ohne größere erkennbare Regung. Teilweise machten sie sich Notizen./ruc/DP/mis
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