Vorausgegangen war 2023 eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), wonach sich Vorstände oder Personalleiter von Unternehmen des Untreueverdachts aussetzen, wenn sie Betriebsräten überhöhte Vergütungen gewähren. Auch in anderen Unternehmen werde auf den Ausgang des VW-Falls geschaut, der als Präzedenzfall gelten könne, heißt es bei Arbeitsrechtlern.
Nach der BGH-Entscheidung hatte VW die Vergütungen freigestellter Betriebsräte überprüft und die des Klägers gekürzt sowie eine Rückzahlung von knapp 2.600 Euro verlangt, die nach Ansicht des Unternehmens zu viel gezahlt worden waren. Laut Betriebsverfassungsgesetz sollen Betriebsräte so vergütet werden wie vergleichbare Arbeitnehmer, die in ihrem Beruf tätig sind. Diese allgemeine Regelung sorgt häufig für Konfliktstoff und Auslegungsprobleme. Allein etwa 20 Klagen lägen von VW-Betriebsräten vor, so eine Sprecherin des Bundesarbeitsgerichts./rot/DP/nas
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