Die New Yorker Freiheitsstatue. New York ist die Börsenmetropole der Vereinigten Staaten.
Quelle: - pexels.com:
Google
dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 897

USA: Neuer Basiszoll gilt nicht für Autos und Stahl

WASHINGTON (dpa-AFX) - Der angekündigte 30-Prozent-Zoll von US-Präsident Donald Trump auf EU-Importe betrifft nach Regierungsangaben bestimmte Branchen nicht - darunter Autos und Stahl. Auf die Frage, ob Importaufschläge auf bestimmte Warengruppen wie Autos, Stahl und Aluminium ausgenommen bleiben, teilte das Weiße Haus auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit: "Korrekt, sektorale Zölle werden separat behandelt und nicht kumuliert." Bislang belegen die USA importierte EU-Autos und -Autoteile mit einem Zollsatz von 25 Prozent, bei Stahl und Aluminiumeinfuhren sind es 50 Prozent.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
BMW AG St 87,58 € BMW AG St Chart -3,80%
Zugehörige Wertpapiere:
Mercedes-Benz Group AG 58,91 € Mercedes-Benz Group AG Chart -3,35%
Zugehörige Wertpapiere:
Porsche AG Vz 40,18 € Porsche AG Vz Chart -2,50%
Zugehörige Wertpapiere:
thyssenkrupp AG 11,12 € thyssenkrupp AG Chart +2,11%
Zugehörige Wertpapiere:
Volkswagen AG Vz -   Volkswagen AG Vz Chart 0,00%
Zugehörige Wertpapiere:

Zuvor hatte Trump auf seiner Plattform Truth Social einen Brief an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen veröffentlicht. Darin kündigt er einen grundsätzlichen Zoll von 30 Prozent auf alle Produkteinfuhren aus der Europäischen Union ab 1. August an. Er drohte zudem im Falle von Gegenmaßnahmen mit weiteren Zollerhöhungen, ließ aber auch eine Tür für weitere Verhandlungen offen./ngu/DP/zb


Für dich aus unserer Redaktion zusammengestellt

Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend