Es müsse sichergestellt werden, dass die Systeme sämtliche Schweizer Besonderheiten erkennen können, etwa Markierungen auf der Straße, sagte ein Sprecher des Bundesamtes für Verkehr der Deutschen Presse-Agentur. Hersteller müssten die Systeme deshalb trainieren und Tests auf Schweizer Straßen beantragen. Erst nach zufriedenstellenden Tests könne das Bundesamt Lizenzen für den Einsatz solcher Systeme erteilen.
Nach Angaben des Sprechers werden sie beim Überfahren der Schweizer Grenzen automatisch abgeschaltet, mit Hilfe von "Geofencing": Das System erkenne, dass das Auto in einem anderen Land ist, wo es nicht zugelassen ist.
Mit der neuen Verordnung ist in der Schweiz nun auch der Einsatz von führerlosen Fahrzeugen auf behördlich genehmigten Strecken möglich, ebenso das automatisierte Einparken ohne Fahrer oder Fahrerin innerhalb dafür zugelassener Parkhäuser und Parkplätze./oe/DP/zb
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