EQS  | 
aufrufe Aufrufe: 155

EQS-Adhoc: Steyr Motors AG beschließt Übernahme der BUKH A/S

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Steyr Motors AG 38,30 € Steyr Motors AG Chart +4,82%
Zugehörige Wertpapiere:

EQS-Ad-hoc: Steyr Motors AG / Schlagwort(e): Beteiligung/Unternehmensbeteiligung/Firmenübernahme Steyr Motors AG beschließt Übernahme der BUKH A/S 25.02.2026 / 14:57 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Steyr Motors AG beschließt Übernahme der BUKH A/S

Steyr, Österreich, 25. Februar 2026 – Der Vorstand der Steyr Motors AG hat heute eine verbindliche Vereinbarung über den Erwerb von 100 % der Anteile an der dänischen BUKH A/S sowie der dänischen SLC Ejendomme ApS unterzeichnet. Der Vollzug der Transaktion steht unter üblichen aufschiebenden Bedingungen und wird bis Ende des 1. Quartals 2026 erwartet.

BUKH A/S ist ein international tätiger Anbieter von SOLAS-zertifizierten Rettungsbooten und militärischen Einsatzbooten. Durch die Transaktion erweitert Steyr Motors sein Marine-Portfolio auf eine Leistungsrange von 24 bis 700 PS und stärkt seine Marktposition im Commercial- und Defense-Segment.

Die Finanzierung erfolgt über eine Kombination aus liquiden Mitteln, Kreditlinien sowie einer Sachkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital. Der Kaufpreis liegt im mittleren siebenstelligen Bereich.

Der Vorstand der Steyr Motors AG hat daher heute die Durchführung einer Sachkapitalerhöhung unter Bezugsrechtsauschluss durch Ausgabe von 51.261 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 unter teilweiser Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals um EUR 51.261,00 auf EUR 5.251.261,00 beschlossen. Die neuen Aktien werden zu einem rechnerischen Ausgabebetrag von EUR 42,85 je Aktie ausgegeben. Der Ausschluss des Bezugsrechtes und die Sachkapitalerhöhung bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Vorstand der Gesellschaft hat spätestens zwei Wochen vor Zustandekommen des Zustimmungsbeschlusses des Aufsichtsrats einen Bericht über die Entscheidung zum Bezugsrechtsausschluss zu veröffentlichen. Dieser Bericht wird spätestens am 27. Februar 2026 auf der Webseite der Gesellschaft veröffentlicht werden.

Der Verkäufer unterliegt dabei einer Lock-up-Verpflichtung. Zusätzlich wurde ein Earn-out vereinbart. Die Gesellschaft geht davon aus, dass sich die Akquisition bereits im ersten vollen Konsolidierungsjahr positiv auf das konsolidierte EBIT der Steyr Motors AG Gruppe auswirken wird. 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Steyr Motors AG Investor Relations Phone: +436766222367 E-mail: ir@steyr-motors.com www.steyr-motors.com

Pressekontakt CROSS ALLIANCE communication GmbH Susan Hoffmeister Phone: +49 89 125 09 0333 E-mail: sh@crossalliance.de www.crossalliance.de

Rechtlicher Hinweis:

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren der Steyr Motors Aktiengesellschaft dar.

Ende der Insiderinformation

25.02.2026 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group Originalinhalt anzeigen: EQS News


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Steyr Motors AG
Im Stadtgut B1
4407 Steyr
Österreich
Telefon: +43 7252 2220
E-Mail: office@steyr-motors.com
Internet: https://www.steyr-motors.com/de/
ISIN: AT0000A3FW25
WKN: A40TC4
Börsen: Freiverkehr in Frankfurt (Scale); Wiener Börse (Vienna MTF)
EQS News ID: 2281462
 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2281462  25.02.2026 CET/CEST


Für dich aus unserer Redaktion zusammengestellt

Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend