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Heute hat sich am deutschen Aktienmarkt die Aktie von SAF Holland zwischenzeitlich um 0,82 Prozent verteuert. Der Kurs des Anteilsscheins legte um 12 Cent zu. Der Preis für die Aktie liegt zur Stunde bei 14,80 Euro. Gegenüber dem SDAX (SDAX ) liegt das Wertpapier von SAF Holland damit vorn. Der SDAX kommt derzeit nämlich auf 16.792 Punkte. Das entspricht einem Minus von 0,45 Prozent. Legt der Anteilsschein von SAF Holland aus jetziger Sicht in den kommenden Tagen noch um mehr als 35,68 Prozent zu, wäre ein neues Allzeithoch für das Papier erreicht. Der höchste bisher erreichte Kurs des Wertpapiers datiert vom 15. Januar 2018. Damaliger Kurs: 20,08 Euro.
SAF-Holland SE produziert und vertreibt fahrwerksbezogene Baugruppen und Komponenten für Anhänger, Lkw, Sattelauflieger und Busse. Das Unternehmen bietet Achs- und Luftfederungssysteme, Sattelkupplungen und-systeme, Kupplungssysteme, Königszapfen, Felgen und Stützwinden sowie Kugellager, Brems- und EBS-Systeme, Beleuchtungssysteme und Scheibenbremsen an. Es vertreibt seine Produkte unter den Marken SAF, Holland, Haldex, Neway, KLL, V.Orlandi, TrailerMaster, Assali Stefen, Tecma und York. Bei einem Umsatz von 1,88 Mrd. € erwirtschaftete SAF Holland zuletzt einen Jahresüberschuss von 120,10 Mio. €.
Auch einige Konkurrenten von SAF Holland sind börsennotiert.
Die SAF Holland-Aktie wurde erst kürzlich einer Analyse unterzogen.
Die DZ Bank hat den fairen Aktienwert für SAF-Holland von 17 auf 16,50 Euro gesenkt, aber die Einstufung auf "Kaufen" belassen. Analyst Holger Schmidt attestierte dem Nutzfahrzeugzulieferer am Freitag verbesserte Widerstandskraft. In einem schwierigen Marktumfeld erlaube diese eine gute Profitabilität, auch wegen des weiterhin robusten Ersatzteilgeschäfts, das ein Stabilitätsanker sei. Im Laufe des Jahres 2026 erwartet Schmidt zunehmende Belebung.
Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Unternehmensinformationen von Finance Base und Aktienanalysen von dpa-AFX erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für das genannte Analysten-Haus finden Sie hier.
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