Fluggesellschaften seien verpflichtet, angemessenes Handgepäck ohne Extrakosten zu befördern. "Die derzeit oft von den Fluggesellschaften angelegten Maßstäbe für Handgepäckgrößen widersprechen EU-Recht", kritisierte Pop. Tatsächlich umfasse der Preis oft nur ein einzelnes Mini-Gepäckstück. Für größeres oder zusätzliches Handgepäck müssten Flugreisende draufzahlen.
"Verbraucher müssen vor Kostenfallen geschützt werden"
In einem ersten Schritt hatte der vzbv zahlreiche Airlines, darunter Ryanair, deswegen abgemahnt. "Gegen Easyjet, Wizz Air und Vueling Airlines
Easyjet wollte sich zum laufenden Rechtsstreit nicht äußern. Die britische Billigfluglinie setzt vor allem Maschinen des Typs Airbus
Die Verbraucherschützer stützen sich nach eigenen Angaben unter anderem auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2014. Demnach handelt es sich bei der Mitnahme von Handgepäck um einen unverzichtbaren Bestandteil der Beförderung von Fluggästen und nicht um eine Extraleistung der Airline. Für Handgepäck darf aus Sicht der Verbraucherzentrale kein Zuschlag verlangt werden, sofern Gewicht und Abmessungen vernünftigen Anforderungen entsprechen und Sicherheitsbestimmungen erfüllt werden./sl/DP/he
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