Ryanair hatte unter anderem argumentiert, die entschädigten Kosten hätten nicht nur mit der Pandemie zu tun, sondern auch mit anderen Schwierigkeiten des Konzerns. Gegen das Urteil sind noch Rechtsmittel möglich.
Die EU-Kommission hatte 2021 drei Pakete mit deutschen Corona-Beihilfen in Höhe von über 525 Millionen Euro gebilligt. Eines davon - mit Darlehen in Höhe von 144 Millionen Euro - focht Ryanair vor dem Gericht der EU an. Es sollte Condor für Schäden durch Reisebeschränkungen entschädigen, die zwischen Mitte März und Ende Dezember 2020 galten.
Ryanair hält Beihilfe für diskriminierend
Die irische Airline Ryanair hatte mehrere Indizien vorgebracht, mit der sie eine zu ungenaue Prüfung durch die EU-Kommission nachweisen wollte. Schäden seien bei Condor auch wegen der Umstrukturierung des Konzerns entstanden, argumentierte Ryanair. Zudem seien die Beihilfen gegenüber Wettbewerbern wie Ryanair diskriminierend und unverhältnismäßig. Keines der vorgebrachten Argumente drang bei den Richterinnen und Richter durch.
Ursprünglich hatte die Kommission ein noch größeres Beihilfepaket genehmigt, jedoch klagte Ryanair erfolgreich vor dem EU-Gericht. Nun stand der neu gefasste Beschluss der Kommission vor Gericht, gegen den Ryanair erneut vorging - diesmal ohne Erfolg./jcf/DP/stw
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.