Ein Mast mit Stromleitungen (Symbolbild).
Quelle: - pixabay.com:
Google
dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 406

Anden-Bauer gegen RWE: Entscheidung auf Ende Mai verschoben

HAMM (dpa-AFX) - Im Fall der Klimaklage eines peruanischen Bauern gegen den Energiekonzern RWE wird das Oberlandesgericht (OLG) Hamm eine Entscheidung später verkünden als bisher geplant. Der Verkündigungstermin wurde vom 14. April auf den 28. Mai verschoben, teilte die Pressestelle des OLG am Mittwoch mit. Grund ist ein Befangenheitsantrag der Klägerseite gegen einen der im Verfahren aufgetreten Gutachter. Details zum Antrag wollte das Gericht auf Nachfrage der dpa nicht nennen.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
RWE AG 43,34 € RWE AG Chart +0,58%
Zugehörige Wertpapiere:

In dem Zivilprozess will der Landwirt und Bergführer Saúl Lliuya erreichen, dass sich der Energiekonzern RWE an Kosten für Schutzmaßnahmen gegen eine mögliche Flutwelle durch den Gletschersee Palcacocha beteiligt, die sein Haus am Fuße der Anden in der Stadt Huaraz treffen könnte. Die Flutwelle könne infolge der Erderwärmung etwa durch einen Gletscherabbruch oder einen Felssturz ausgelöst werden. Der See liegt auf 4560 Metern Höhe, das Haus etwa 25 Kilometer unterhalb des Sees. Nach Ansicht des Klägers trägt RWE durch seine Kraftwerke Mitverantwortung durch den Ausstoß von Treibhausgasen.

Mitte März hatten zwei Sachverständige ihr Gutachten in einer mündlichen Verhandlung vor dem OLG vorgestellt und Fragen beantwortet. Sie verneinten, dass in den nächsten 30 Jahren eine ernsthafte Beeinträchtigung des Hausgrundstücks des Klägers durch eine Überflutung oder eine Schlammlawine drohe./lic/DP/mis


Für dich aus unserer Redaktion zusammengestellt

Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend