Deutsche Militärfahrzeuge in einem Konvoi. (Symbolfoto)
Quelle: - ©iStock:
Google
dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 607

Rheinmetall und Leonardo erhalten ersten gemeinsamen Auftrag

ROM (dpa-AFX) - Das neue Gemeinschaftsunternehmen von Deutschlands größter Waffenschmiede Rheinmetall (Rheinmetall Aktie) und dem italienischen Rüstungskonzern Leonardo hat seinen ersten Auftrag zur Lieferung gepanzerter Fahrzeuge erhalten. Italiens Armee habe 21 Kettenfahrzeuge des Typs "A2CS Combat" bei Leonardo Rheinmetall Military Vehicles bestellt, hieß es in einer Mitteilung. Die Auslieferung des ersten Fahrzeugs ist bis Ende des Jahres vorgesehen.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Für dich zusammengefasst:
Leonardo SpA 47,00 € Leonardo SpA Chart -0,78%
Zugehörige Wertpapiere:
Rheinmetall AG 1.523 € Rheinmetall AG Chart -0,78%
Zugehörige Wertpapiere:

Vor gut einem Jahr gaben Rheinmetall und Leonardo die Gründung des Joint Ventures bekannt. Beide Partner halten jeweils 50 Prozent der Anteile. Erklärtes Ziel ist die Schaffung eines "neuen Schwergewichts im europäischen Panzerbau". Anfang des Jahres gab das Bundeskartellamt grünes Licht für die Gründung des Unternehmens. Die Firma hat ihren Hauptsitz in Rom.

Der Vertrag umfasst laut Mitteilung die Lieferung von 21 gepanzerten Kettenfahrzeugen, darunter fünf Lynx KF-41 mit Rheinmetalls Lance-Turm sowie 16 Fahrzeuge in einer neuen Konfiguration mit gleichem Fahrgestell, aber Leonardos Hitfist-30-Millimeter-Turm. David Hoeder, Executive Chairman des Joint Ventures, bezeichnete diesen ersten gemeinsamen Auftrag des deutsch-italienischen Gemeinschaftsunternehmens als "wichtigen Meilenstein"./rme/DP/zb


Für dich aus unserer Redaktion zusammengestellt

Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend