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EQS-Adhoc: MAQUET Medical Systems AG übermittelt Squeeze-out-Verlangen an Pulsion Medical Systems SE

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EQS-Ad-hoc: Pulsion Medical Systems SE / Schlagwort(e): Squeeze-Out MAQUET Medical Systems AG übermittelt Squeeze-out-Verlangen an Pulsion Medical Systems SE 15.05.2025 / 15:45 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


 

MAQUET Medical Systems AG übermittelt Squeeze-out-Verlangen an Pulsion Medical Systems SE

Feldkirchen, 15. Mai 2025

Die MAQUET Medical Systems AG, Sitz: Rastatt, Kehler Straße 31, 76437 Rastatt (AG Mannheim HRB 719044), eine indirekte Tochtergesellschaft der Getinge AB, Schweden, hat am 15. Mai 2025 an die Pulsion Medical Systems SE, Sitz: Feldkirchen, Hans-Riedl-Str. 21, 5622 Feldkirchen (AG München HRB 192563), gemäß § 327a Abs. 1 AktG das förmliche Verlangen übermittelt, dass die Hauptversammlung der Pulsion Medical Systems SE in einer außerordentlichen Hauptversammlung Beschluss über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft (Minderheitsaktionäre) auf die MAQUET Medical Systems AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (sog. „aktienrechtlicher Squeeze-out“) fassen soll. Die MAQUET Medical Systems AG verfügt nach eigenen Angaben nach Abzug der Anzahl der eigenen Aktien der Pulsion Medical Systems SE unmittelbar und mittelbar 95,69 % am Grundkapital der Pulsion Medical Systems SE. Sie ist damit Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 S. 1 AktG.

Die Höhe der Barabfindung wird, sobald diese nach Vornahme der hierfür notwendigen Bewertung der Pulsion Medical Systems SE festgelegt ist, mit einem konkretisierten Verlangen mitgeteilt und gesondert veröffentlicht. Im Anschluss kann die Hauptversammlung, die den Übertragungsbeschluss fassen soll, einberufen werden. Diese findet voraussichtlich im vierten Quartal 2025 statt. Der aktienrechtliche Squeeze-out wird erst mit dem zustimmenden Hauptversammlungsbeschluss und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister des Sitzes der Pulsion Medical Systems SE wirksam. Die Pulsion Medical Systems SE wird den Zeitpunkt der Hauptversammlung, die über den aktienrechtlichen Squeeze-out beschließt, gesondert bekannt geben.

Pulsion Medical Systems SE

Hans-Riedl-Str. 21

85622 Feldkirchen

investor@pulsion.com

 

Tel: +49 (0)89 4599 14-0

 

Kontakt: Ansprechpartner: Investor Relations

PULSION Medical Systems SE

Stephan Haft

Geschäftsführender Direktor

Tel.: +49 89 / 459914 0

Fax: +49 89 / 459914 368

E-Mail: info@pulsion.com

 

Ende der Insiderinformation

15.05.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Pulsion Medical Systems SE
Hans-Riedl-Straße 21
85622 Feldkirchen
Deutschland
Telefon: +49 (0)89 4599 14-0
Fax: +49 (0)89 4599 14-368
E-Mail: info@pulsion.com
Internet: www.pulsion.com
ISIN: DE0005487904
WKN: 548790
Börsen: Freiverkehr in München
EQS News ID: 2137658
 
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