- Mehrere Länder planen ein Rauchverbot im Auto.
- Der Gesetzentwurf wird am 26. September eingebracht.
- Rund eine Million Minderjährige sind Tabakrauch ausgesetzt.
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"Es ist unverantwortlich, wenn Menschen in Gegenwart von Kindern oder Schwangeren in Autos rauchen", sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) auf dpa-Anfrage. Ungeborene Kinder und Minderjährige könnten sich nicht vor den Gefahren des Passivrauchens schützen. Schädigungen der Lunge, erhöhtes Krebsrisiko und Wachstumsstörungen seien nur einige Gefahren. Der Staat habe daher eine besondere Schutzpflicht gegenüber denjenigen, die sich nicht selbst schützen könnten.
Um das Rauchverbot im Auto in Anwesenheit von Minderjährigen oder Schwangeren zu erreichen, haben unter anderem NRW und Niedersachsen erneut eine Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes eingebracht. Erwartungen, dass auf freiwilliger Basis auf das Rauchen im Auto in Anwesenheit verzichtet werde, hätten sich nicht erfüllt, heißt es in dem Gesetzentwurf.
Erhöhtes Krebsrisiko durch Passivrauchen
Das Deutsche Krebsforschungszentrum in Heidelberg schätze, dass derzeit rund eine Million Minderjährige in Deutschland dem Tabakrauch im Auto ausgesetzt seien. Außerdem erhöhe Passivrauchen das Krebsrisiko. So erkrankten Minderjährige, deren Eltern rauchen, beispielsweise häufiger an Lebertumoren oder Leukämie.
Gerade in geschlossenen Räumen seien Minderjährige und auch ungeborene Kinder dem Passivrauchen verstärkt ausgesetzt, heißt es weiter in dem Entwurf. "Die Tabakrauchbelastung in geschlossenen Fahrgasträumen erreicht bereits beim Rauchen einer einzigen Zigarette innerhalb weniger Minuten ein Vielfaches einer stark verrauchten Gaststätte", heißt es in dem Entwurf.
Rauchverbot in Autos schon seit Jahren Thema
Wenn der Bundesrat den Gesetzentwurf zustimmt, ist der Bundestag am Zug. Schon seit Jahren gibt es Initiativen der Bundesländer für die Erweiterung des Nichtraucherschutzgesetzes. Zuletzt entschied der Bundesrat im März 2022, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen. Im Sommer 2023 lag auch ein Referentenentwurf aus dem Haus des damaligen Gesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) vor. Die Gesetzesänderung kam aber wegen des Ampel-Aus auf Bundesebene in der letzten Legislaturperiode nicht mehr zustande./dot/DP/jha
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