Finanzcharts auf einem Smartphone (Symbolbild).
Quelle: - © danielvfung / iStock / Getty Images Plus / Getty Images:
Google
wallstreetONLINE Redaktion  | 
aufrufe Aufrufe: 365

Mega-IPO an der Nasdaq: Mit freundlicher Unterstützung von Nvidia: Diese Cloud-Aktie "bricht das Eis"!

Der Cloud-Anbieter CoreWeave treibt seinen Börsengang in den USA voran. Das von Nvidia unterstützte Unternehmen meldete am Montag, dass sein Umsatz im Jahr 2024 auf 1,92 Milliarden US-Dollar gestiegen ist.Reuters berichtete im November, dass das CoreWeave durch den Börsengang mehr als 3 Milliarden US-Dollar einnehmen könnte. Bei der Notierung an der Nasdaq wird eine Bewertung von über 35 Milliarden US-Dollar angestrebt. Noch im November wurde CoreWeave nach einem sekundären Aktienverkauf über 650 Millionen US-Dollar mit 23 Milliarden US-Dollar bewertet. CoreWeave wurde 2017 gegründet und bietet Rechenzentren sowie Hochleistungschips für KI-Workloads an, die hauptsächlich von Nvidia stammen. …
Jetzt den vollständigen Artikel lesen
play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Amazon Inc 222,69 $ Amazon Inc Chart -4,42%
Zugehörige Wertpapiere:
IBM Int. Business Machines Corp 289,89 $ IBM International Business Machines Corp Chart +0,29%
Zugehörige Wertpapiere:
Meta Platforms Inc 670,07 $ Meta Platforms Inc Chart +0,16%
Zugehörige Wertpapiere:
Microsoft Corp 393,60 $ Microsoft Corp Chart -4,97%
Zugehörige Wertpapiere:
Nvidia Corp 171,82 $ Nvidia Corp Chart -1,37%
Zugehörige Wertpapiere:

Für dich aus unserer Redaktion zusammengestellt

Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend