Deutschland und Frankreich vereinbaren gleichen Anteil am Rüstungshersteller KNDS, Bund peilt 40 Prozent an

finanznachrichten.de  | 
aufrufe Aufrufe: 193
A-
A+
Lesemodus
playAudio
playTeilen
Flagge der Bundesrepublik Deutschland.
- pixabay.com

Bund und Paris planen KNDS-Beteiligung. Hochtief steigt in den Dax auf. Easyjet lehnt Castlelake-Angebot ab. Nordex erhält US-Aufträge. O'Leary bleibt Ryanair-Chef.

Deutschland und Frankreich einigten sich auf eine paritätische Beteiligung am Panzerbauer KNDS, wobei die Bundesregierung zunächst 40 % anstrebt. Hochtief ersetzte Porsche SE im Dax. Easyjet lehnte ein Übernahmeangebot des US-Investors Castlelake über 625 Pence pro Aktie ab. Nordex sicherte sich Großaufträge über 484 Megawatt aus den USA. Zudem verlängerte Ryanair den Vertrag von Chef Michael O'Leary bis 2032.

Bitte hier klicken, um den vollständigen Artikel zu lesen.


Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login
Werte aus dem Artikel:
EasyJet Aktie 6,648 € +1,00%
Hochtief Aktie 495,80 € -2,78%
Nordex Aktie 44,00 € +0,32%
Ryanair Holdings Aktie 27,08 € -1,85%
Knockout von Ing Markets Werbung

Passende Knock-Outs

Strategie Hebel
Steigender Kurs
Call
5
10
20
Fallender Kurs
Put
5
10
20
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000NB5PDH7 , DE000NB6W525 , DE000NB6YKV3 , DE000NB6FTJ8 , DE000NB6ZTA5 , DE000NB6ZS90 . Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken der Produkte. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.
Warnung
Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlage­strategien geeignet.

Ähnliche Artikel

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.

Themen im Trend