Urheberrecht: Videospielmacher sollen Tantiemen bekommen

dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 606
A-
A+
Lesemodus
playAudio
playTeilen
Der Plenarsaal im deutschen Bundestag.
- ©pixabay.com

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Eine eigene Verwertungsgesellschaft für Videospiele soll die Urheberrechte der Games-Macher schützen und deren Vergütungsansprüche durchsetzen. Das Deutsche Patent- und Markenamt in München hat den Geschäftsbetrieb der Gesellschaft genehmigt, wie die Bundesbehörde mitteilte. Das neue Unternehmen heißt offiziell "Verwertungsgesellschaft für die Hersteller von Games" (VHG). Diese operiert nun nach dem Muster der Gema oder der VG Wort, die stellvertretend für Komponisten, Texter und Autoren Vergütungsansprüche für die Nutzung der jeweiligen Werke durchsetzen.

Für dich zusammengefasst:
Hinweis

Nutzer selbst müssen nichts zahlen

Doch bedeutet dies nicht, dass künftig alle Nutzer zahlen müssten, wenn sie ein Videospiel spielen. Stattdessen geht es um Mitschnitte oder Screenshots, die die Nutzer privat für sich abspeichern, im Juristendeutsch "Privatkopie" genannt. Nicht unter den Begriff "Privatkopie" fallen die Youtuber, die kommentierte Mitschnitte beliebter Spiele wie "Minecraft" samt Tipps und Tricks auf dem Videoportal veröffentlichen und damit ein Millionenpublikum erreichen. Gegründet wurde die Verwertungsgesellschaft vor zwei Jahren vom Verband der deutschen Games-Branche.

Hardware-Hersteller im Visier

Die VHG soll auch nicht die einzelnen Spieler ausfindig machen, und wird insofern für die Öffentlichkeit weit weniger sichtbar sein als die Gema, die über die Rechte von Komponisten und Textern wacht. Zahlen an die VHG sollen stattdessen die "Hersteller von Geräten und Speichermedien", auf denen die Nutzer ihre Mitschnitte speichern, wie es in der Mitteilung des Patentamts heißt. Unter anderem trifft das die Computerhersteller. Gedacht sind die Dienste der neuen Verwertungsgesellschaft sowohl für Spieleentwickler als auch Videospielverlage (Publisher), die die Produkte vertreiben. Die VHG übernimmt dann auch die Ausschüttung der Zahlungen.

Werte aus dem Artikel:
Microsoft Aktie 371,37 $ +5,25%
Nintendo Aktie 36,10 € -1,77%
Sony Group Aktie 20,648 $ +4,76%

Das Patent- und Markenamt in der bayerischen Landeshauptstadt ist nicht nur für den Schutz von Patenten und Marken zuständig, sondern in einer Zweitrolle auch Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für mittlerweile 14 Verwertungsgesellschaften. Bekannteste dieser Gesellschaften ist die Gema. Ebenfalls Breitenwirkung haben die VG Wort und die VG Bild-Kunst, die unter anderem die Rechte von Buchautoren, Journalisten, Fotografen, bildenden Künstlern, Filmemachern, Designern oder Architekten vertreten./cho/DP/stw


Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login
Knockout von Ing Markets Werbung

Passende Knock-Outs

Strategie Hebel
Steigender Kurs
Call
5
10
20
Fallender Kurs
Put
5
10
20
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000NB54X00 , DE000NG7BNF1 , DE000NG7C6V8 , DE000NB6TTD2 , DE000NB6VN99 , DE000NB6YQ44 . Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken der Produkte. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.
Warnung
Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlage­strategien geeignet.

Ähnliche Artikel

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.

Themen im Trend