Nach DeepSeek: Nächster KI-Milliardenstar vor IPO – Anleger stehen Schlange

wallstreetONLINE Redaktion  | 
aufrufe Aufrufe: 149
A-
A+
Lesemodus
playAudio
playTeilen
Visuelle Darstellung von Chat KI
- ©iStock
Das chinesische KI-Start-up StepFun strebt einen Börsengang in Hongkong an. Die Bewertung könnte bis zu 12 Milliarden US-Dollar erreichen.Das chinesische KI-Start-up StepFun steht offenbar kurz vor einem Börsengang in Hongkong. Wie das Wall Street Journal unter Berufung auf mit der Angelegenheit vertraute Personen berichtet, könnte der entsprechende Antrag bereits in Kürze eingereicht werden. Das Unternehmen aus Shanghai wäre damit der jüngste Entwickler von KI-Modellen aus China, der den Kapitalmarkt nutzen will. Investoren bewerten StepFun laut mit der Angelegenheit vertrauten Personen mit bis zu 12 Milliarden US-Dollar. Sollte diese Bewertung Bestand haben, könnte der Börsengang zu den …
Jetzt den vollständigen Artikel lesen

Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login
Werte aus dem Artikel:
Microsoft Aktie 340,30 € +0,99%
Minimax Group Aktie 43,40 € -11,6%
Knockout von Ing Markets Werbung

Passende Knock-Outs

Strategie Hebel
Steigender Kurs
Call
5
10
20
Fallender Kurs
Put
5
10
20
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000NG7C4M2 , DE000NG7BM43 , DE000NB6BMC7 , DE000NB5B4D5 , DE000NB6TY41 , DE000NB6VPC8 . Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken der Produkte. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.
Warnung
Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlage­strategien geeignet.

Ähnliche Artikel

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.

Themen im Trend